Haftpflicht Gewerbe

Eine Gewerbe Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die ein Gewerbetreibender einem Dritten hinzufügt.


Eine Gewerbehaftpflichtversicherung greift grundsätzlich bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die ein Gewerbetreibender einem Dritten hinzufügt.

 

Manchmal geht es schneller als man denkt und ein beachtlicher Schaden wurde verursacht. Da jeder Betrieb in Deutschland mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe haftet, können sich bereits kleine Unachtsamkeiten existenzgefährdend auswirken. Dies begrenzt sich nicht nur auf einige wenige Berufsgruppen oder Branchen. Sowohl Ärzte als auch Zimmerer benötigen einen ausreichenden Gewerbehaftpflichtschutz.

 

Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen, können auch bei kleineren Betrieben schnell immens hohe Kosten verursachen.

 

Ohne einen leistungsstarken Versicherungsschutz kann ein solcher Schaden mitunter die gesamte unternehmerische Existenz gefährden. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für klassische Unternehmer, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler.


Die verschiedenen Haftpflichtarten im Überblick