SV-Clearing

Prüfen Sie als Gesellschafter, Geschäftsführer oder mitarbeitender Familienangehöriger Ihren Sozialversicher­ungsstatus. Wir begleiten Sie durch das gesamte Statusfeststellungsverfahren und verhelfen Ihnen zur Rechtssicherheit.


Sozialversicherungsrecht ist ein Teilbereich des Sozialrechts. Es befasst sich weniger mit konkreter Leistungsdurchsetzung, wie beispielsweise der tatsächlichen Gewähr von Rentenzahlungen oder Arbeitslosengeld, sondern vor allem mit der Beitragsseite, also der Frage, wer zum Kreis der sozialversicherungspflichtigen Versicherten gehört. Damit geht die Feststellung einher, wer aufgrund seines Tätigkeitsverhältnisses Sozial­versicherungsbeiträge abführen muss und wer nicht. Der hierbei höchstrichterlich geltende Grundsatz lautet „Das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen begründet keinen Anspruch auf spätere Leistungen“. Lediglich im Fall von sogenannten zu Recht entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen als Pflichtversicherter besteht ein Leistungsanspruch auf beispielsweise Arbeitslosen-/ Insolvenzgeld oder Erwerbsminderungsrente.

Wer hingegen Sozialversicherungsbeiträge zu Unrecht abführt und somit nicht der Versicherungspflicht unterliegt, hat aus sozialversicherungsrechtlicher Betrachtung keinen Anspruch auf Leistung. Hierbei besonders betroffen sind Personen, welche in ihrer Tätigkeit als Gesellschafter oder Geschäftsführer oder auch mitarbeitender Familienangehöriger einzustufen sind und dem Sozialversicherungsrecht nach nicht abhängig beschäftigt sind.

Wir prüfen für Sie Ihren Sozialversicherungsstatus unverbindlich und beraten Sie, welche Möglichkeiten bestehen, Rechtssicherheit zu erlangen. Unsere Tätigkeit beinhaltet dabei im Fall von Unternehmensgründungen die korrekte Ausformulierung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen. Bei bereits bestehenden Tätigkeits- bzw. Arbeitsverhältnissen prüfen wir weiterhin, ob bereits in der Vergangen­heit gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu Recht entrichtet wurden und welche Möglichkeiten bestehen, etwaige zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erstatten zu lassen – unter Umständen auch über vorhandene Verjährungsfristen hinaus.

Eine rechtzeitige und verbindliche Feststellung des Sozialversicherungsstatus schützt vor existenzbedrohenden Rechtsstreitigkeiten.