Frachtführerhaftpflicht

Wer für fremde Personen Waren transportiert, trägt eine hohe Verantwortung. Kommt es beim Transport zu einem Schaden, ist der Frachtführer gesetzlich dazu verpflichtet, in vollem Umfang zu haften. Bei besonders hohen Schäden kann dies schnell zum finanziellen Ruin führen.

Deshalb ist der Abschluss einer Frachtführerhaftpflicht im Transportgewerbe unabdingbar. Werden zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt, ist eine derartige Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.


Wer benötigt eine Frachtführerhaftpflicht?

 

Als Frachtführer gelten Personen, welche mit Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für Dritte transportieren.

 

Dabei kann es trotz größter Sorgfalt jederzeit zu einem Schaden kommen. Zudem bestehen bei einem Transport noch zahlreiche weitere Risiken. So kann es beim Be- und Entladen oder auch aufgrund einer schlecht gesicherten Ladung zu einer Beschädigung der Ware kommen. Die Gefahr von Diebstahls oder Vandalismus ist ebenfalls gegeben. Zudem sorgen Naturgewalten wie Hagel oder Sturm immer wieder für Transportschäden. Deshalb ist eine entsprechende Versicherung, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung, äußerst sinnvoll.

 

Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung benötigen insbesondere:

  • Spediteure und Frachtführer, welche gewerbliche Transporte durchführen
  • Produktzusteller im Unternehmensauftrag
  • Auftragsfahrer mit vertragsgebundenen Lasten
  • Fahrer von Lastkraftwagen und Transportverantwortliche für übernommene Güter
  • Werkverkehrsführer im Unternehmensauftrag

Leistungen der Frachtführerhaftpflichtversicherung

Wenn vom Frachtführer beförderte Waren und Güter beschädigt werden oder abhandenkommen, ersetzt die Frachtführerhaftpflicht den hierbei entstandenen finanziellen Schaden.

 

Dabei sind alle Schäden bis zur gesetzlichen Haftungshöhe abgesichert. Zudem kommt die Frachtführerhaftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden bei verspäteter Lieferung auf. So kann es passieren, dass die Produktion zum Erliegen kommt, wenn die Lieferung zu spät erfolgt. Diese Kosten können ebenfalls dem Frachtführer in Rechnung gestellt werden.

 

Berechnung der Haftungshöhe

 

In den letzten Jahren wurde das Transportrecht europaweit vereinheitlicht. Dies gilt auch für die Haftungshöhe des Frachtführers. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, beträgt diese 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm. Ein Sonderziehungsrecht entspricht umgerechnet etwa 1,20 Euro. Daraus ergibt sich für jedes Kilo transportierte Ware ein Haftungsbetrag von etwa 10 Euro. Der genaue Wert eines Sonderziehungsrechtes kann variieren und richtet sich nach dem aktuellen Dollarkurs. Frachtführer haben zudem die Möglichkeit, mit ihren Kunden auch abweichende Haftungsgrenzen zu vereinbaren. Diese können wahlweise bis zu 8,33 oder bis zu 40 SZR/kg betragen.

 

Dazu bietet die Frachtführerhaftpflichtversicherung dem versicherten Unternehmen einen passiven Rechtsschutz. Alle Schadensersatzforderungen werden zunächst auf ihre Gültigkeit geprüft. Kommt die Versicherung zum Ergebnis, dass die angemeldeten Ansprüche unberechtigt sind, werden diese von der Frachtführerhaftpflicht abgewehrt. Dabei werden alle eventuell anfallenden Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige von der Versicherung übernommen.


Welche tariflichen Optionen für die Frachtführerhaftpflicht gibt es?

Die Frachtversicherung sichert für einen Frachtführer die Beförderung von fremden Waren ab. Dagegen wird eine Transportversicherung von Unternehmen abgeschlossen, welche ihre eigenen Waren und Güter befördern möchten. Dabei ist es unerheblich, ob der Transport vom eigenen oder von einem fremden Unternehmen durchgeführt wird. Eine Transportversicherung ist durchaus sinnvoll, da die Haftung bei der Frachtführerversicherung gesetzlich begrenzt ist. Im Falle eines Totalschadens kann es passieren, dass die Entschädigungssumme nicht zur kompletten Schadensdeckung ausreicht.

 

Je nach Assekuranz lassen sich noch weitere Risiken mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung absichern. Hierzu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für eine Bergung oder die Entsorgung von beschädigten Gütern. Bei Sonderfahrzeugen oder Sondertransporten kann der Versicherungsschutz in der Regel auf Anfrage und gegen einen Aufpreis erweitert werden.


Woraus ergeben sich die Kosten einer Frachtführerhaftpflicht?

Neben der Art des zu befördernden Gutes und der verwendeten Fahrzeuge, ist auch der geografische Bereich, den ein Frachtführer abdeckt, wichtig. Je größer dieser ausfällt, desto höher ist auch die Prämie.

 

Kriterien für die Prämie:

  • Art der beförderten Waren (einfache Güter oder hochwertige Elektronikgeräte?)
  • Verwendete Fahrzeuge (Größe, Nutzlast oder Aufbau etc.)
  • Aktionsradius des Frachtführers (regionale, deutschlandweite oder europaweite Transporte)
  • Höhe der gewünschten Haftung (bis zu 8,33 oder bis zu 40 SZR/kg).

Die Prämien können je nach Versicherer durchaus unterschiedlich ausfallen. Deshalb ist es ratsam, vorab einen genauen Vergleich durchzuführen. Dabei sollten Frachtführer jedoch nicht ausschließlich auf die Prämie achten. Ebenso wichtig ist, dass die angebotenen Leistungen auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Nur so ist sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall optimal abgesichert.

 

Es gelten folgende Begrenzungen für Versicherungsleistungen:

  • Güterschäden bis 2.500.000€
  • Reine Vermögensschäden bis 600.000€
  • Deliktische Ansprüche bis 600.000€
  • Nachnahmeversehen bis 25.000€
  • Bergungs- und Beseitigungskosten bis 50.000€
  • Fehlleitungskosten bis 10.000€

Es gibt eine ganze Menge Nachlässe und Zuschläge, die die Prämie beeinflussen. Als Versicherungsnehmer sollten sie immer genau alle Möglichkeiten prüfen, die ihre Kosten senken könnten. So sinkt der Gesamtbeitrag beispielsweise mit der Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge oder steigt bei Mitversicherung von fremden Transportmitteln.

 

Grundsätzlich sind drei Faktoren zu nennen, die die Prämienhöhe beeinflussen:

 

Deckungssumme

 

Die Kosten einer Frachtführerhaftpflichtversicherung orientieren sich an der Höhe der vom Fahrer gewählten Haftungssumme. Diese wird vom Versicherer im Schadensfall, unabhängig vom reellen Wert der beschädigten Waren, übernommen. Die Beiträge werden je Fahrzeug berechnet. Größe und Art des Fahrzeuges spielen bei der Preisbildung auch eine Rolle.

 

Versicherungsumfang

 

Oftmals kann man bei unterschiedlichen Versicherern die gleichen Leistungen zu unterschiedlichen Preisen finden. Ein Vergleich lohnt sich hier. Leistungserweiterungen sind immer mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden. Gleichsam sollte der Unternehmer nicht für Leistungen zahlen, die er gar nicht benötigt.

 

Selbstbehalt

 

Die meisten Versicherer legen einen maximalen Selbstbehalt (üblicherweise 150 Euro) fest. Diese Summe muss im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen werden. Grundsätzlich trägt ein Selbstbehalt zur Senkung der Prämie bei.


Mögliche Schadensfälle bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung

Panne

 

Aufgrund einer Panne ist der Frachtführer nicht in der Lage, die geladenen Waren zum vereinbarten Zeitpunkt zuzustellen. Der Empfänger - ein Bauunternehmen - kann durch die Verspätung einen Auftrag nicht pünktlich fertigstellen. Daraufhin muss der Bauunternehmer eine Vertragsstrafe zahlen, die dieser anschließend dem Frachtführer in Rechnung stellt. Auch hier greift die Frachtführerhaftpflicht.

 

Verspätete Lieferung.

 

 

Unfallschaden

 

 

Ein LKW gerät in einen Stau. Am Stauende muss er notwendigerweise Notbremsen. Hierbei verrutscht die komplette Ware im Frachtfahrzeug. Der Auftraggeber fordert die erneute Zustellung von Ersatzware sowie Schadensersatz für die beschädigten Waren. Für all diese Kosten kommt die Frachtführerhaftpflichtversicherung auf.

 

 Stau auf dem Transportweg.