Kautionsversicherung

In vielen Branchen, wie beispielsweise dem Baugewerbe, Stahl- und Metallbau ist es üblich, dass bei der Vergabe von Kundenaufträgen Bürgschaften (auch Avale genannt) festgeschrieben werden. Oftmals sind diese sogar Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Auftraggeber schützen sich dadurch in dem Fall, dass ein Auftragnehmer seinen Auftrag nicht vollständig (beispielsweise aufgrund von Insolvenz) oder mangelhaft ausführt, vor etwaigen Mehrkosten.

Die Bürgschaft kann entweder durch eine Bank oder eine Versicherung übernommen werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine Kautionsversicherung abzuschließen. Als Alternative zum Bank Aval, erhöht diese die Liquidität des Unternehmens und der Kreditrahmen wird nicht unnötig belastet.


Wer benötigt eine Kautionsversicherung?

Grundsätzlich ist eine Kautionsversicherung vor allem in den oben genannten Branchen empfehlenswert.

 

Die Versicherung sorgt dafür, dass der Bürgschaftsrahmen des Unternehmers nicht unnötig belastet wird. Durch die Versicherung muss dem Auftraggeber vorab keine Kaution geleistet werden. Der Versicherungsnehmer kann demnach auf ein Bank Aval verzichten und weiterhin über seinen gesamten finanziellen Rahmen verfügen.

 

Aus diesen Gründen sind Kautionsversicherungen vor allem für kleine Unternehmen und Existenzgründer sehr attraktiv.

 

Auch größere Unternehmen können so ihr Cash Management optimieren.


 

 

Welche Risiken deckt die Kautionsversicherung ab?

 

 

Die Kautionsversicherung bürgt für verschiedene Fälle von nicht erbrachten/mangelhaft erbrachten Leistungen.

 

Dabei lassen sich verschiedene Bürgschaften durch die Kautionsversicherung abdecken. Die wichtigsten sind:

 

1. Vertragserfüllungsbürgschaft

 

Schützt den Auftraggeber vor finanziellen Schäden im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers während der Ausführungs- und Gewährleistungsphase.

 

Sie ist damit im Grunde eine Kombination von Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Üblich ist im Baubereich eine Höhe von 10% der Auftragssumme.

 

2. Gewährleistungsbürgschaft

 

Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft für Mängelansprüche.

 

Die Bürgschaft dient also zur Mängelbeseitigung für den Auftraggeber (auch nach Auftragsabnahme). Der Bürge (die Versicherung) übernimmt als Garantiegeber finanzielle Schäden durch Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten.

 

3. Ausführungsbürgschaft

 

Diese Bürgschaft deckt das Risiko ab, dass ein Auftrag nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt wird.

 

Gründe dafür können beispielsweise eine vorzeitige Insolvenz des beauftragten Unternehmens sein. Deshalb wird die Ausführungsbürgschaft vor allem bei besonders umfangreichen Aufträgen abgeschlossen. Da solche Aufträge in der Regel mit hohen Kosten einhergehen, ist der Schaden für das ausführende Unternehmen entsprechend hoch. Die Bürgschaft schützt allerdings nicht vor einer Insolvenz während der Gewährleistungsphase.

 

4. An- und Vorauszahlungsbürgschaften

 

Diese Bürgschaft schützt vor einer Insolvenz des Auftragnehmers vor Beginn der Ausführungsphase und somit vor dem Verlust der An- und Vorauszahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. In der Baubranche sind Vorauszahlungen von 30-40% der Auftragssumme nicht selten und der Verlust ist entsprechend hoch. Üblich ist diese Art der Bürgschaft vor allem im Anlagen- und Maschinenbau.

 

Relevante Bürgschaften im Rahmen der Kautionsversicherung.


Kosten einer Kautionsversicherung

Die Kosten einer Kautionsversicherung werden durch verschiedene, gewerbe- und bedarfsbedingte Kriterien bestimmt.

 

Die wichtigsten Faktoren dabei sind: 

 

 

Art der Bürgschaft

 

Die Art der zu übernehmenden Bürgschaft ist der primär ausschlaggebende Punkt zur Bestimmung des richtigen Tarifes.

 

Zu beachten ist dabei, dass nicht jede Kautionsversicherung alle Bürgschaftsformen abdeckt. Die Bürgschaftsformen können zudem auch verschiedenen Prämiengruppen zugehören. Dies kann dazu führen, dass eine Bürgschaftsform teurer ist als eine andere. 

 

Bonität

 

Die Bonität des Unternehmens und des/der Geschäftsführer/s ist zur Berechnung der Prämie ebenfalls relevant, da bei einer negativen Bonität eine Sicherheit von bis zu 5 Prozent bei der Versicherungsgesellschaft hinterlegt werden muss. Bei einer positiven Bonität wird oftmals keine Sicherheit benötigt und die Versicherungsbeiträge sind ebenfalls geringer als bei einer negativen Bonität.

 

 

Höhe des Bürgschaftsrahmens

 

Die Höhe des Bürgschaftsrahmens, für die eine Versicherungsgesellschaft aufkommt, ist ebenfalls entscheidend für die Berechnung der jeweiligen Prämie.

 

Bei einer bestimmten Höhe werden, je nach Bonität, zwischen 0,8 und fünf Prozent als Sicherheit verlangt. 

 

 

Dauer, Auftrag und Gewährleistung

 

Je nach Dauer eines Auftrages kann die Prämie deutlich steigen.

 

Denn: Je länger die Fertigstellung und Gewährleistung andauert, desto höher das Risiko, dass das beauftragte Unternehmen während des Auftrages insolvent geht.


Typische Haftungsfälle der Kautionsversicherung

Fast täglich erhalten wir Schadensmeldungen, die wir umgehend mit den Versicherungsgesellschaften zusammen bearbeiten.

 

Die folgenden Beispiele geben einen Einblick in typische Schadensfälle:

 

 

Vertragserfüllungsbürgschaft/Gewährleistungsbürgschaft

 

Ein Maschinenbauer stellt einen Auftrag fertig.

 

Nach Abnahme des Auftraggebers, beginnt die fünf Jahre andauernde Gewährleistungsfrist für den Maschinenbauer. Dieser müsste für Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist einstehen. Da der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 8 Prozent festschreiben möchte, wird diese Summe bis zum Ende der Frist von der Rechnungssumme einbehalten. Für die 8 Prozent kommt die Kautionsversicherung auf.

 

Gewährleistungsbürgschaften werden von der Versicherung übernommen.

 

Vertragserfüllungsbürgschaft/Ausführungsbürgschaft

 

Ein Fliesenleger erhält den Auftrag, alle Böden einer Reihenhaussiedlung zu legen.

 

Da der Auftraggeber weiß, dass die Umsetzung viel Zeit in Anspruch nehmen wird, möchte er sich gegen eine mögliche Insolvenz des Fliesenlegers, vor Abschluss des Auftrages, absichern. Er fordert, eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von acht Prozent festzuschreiben. Die festgeschriebene Ausführungsbürgschaft wird von der Kautionsversicherung übernommen.

 

Die Kautionsversicherung übernimmt auch die Vertragserfüllungsbürgschaft.

 

An- und Vorauszahlungsbürgschaft

 

Ein Maschinenbauer wird mit dem Bau einer technisch besonders aufwändigen und somit teuren Maschine beauftragt.

 

Da er zum Zeitpunkt viele Aufträge hat, wird der Auftragsabschluss in einem Jahr angesetzt. Der Auftraggeber schließt deshalb eine Vorauszahlungsbürgschaft ab. Somit ist er abgesichert und bekommt seine Anzahlung in Höhe von 35 Prozent der Gesamtkosten zurück, sollte der Maschinenbauer vor Anfertigungsbeginn insolvent gehen.

 

Auch eine An- und Vorauszahlungsbürgschaft kann Teil der Kautionsversicherung sein.