Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer, deren Kernaufgabe in der Beratung von Kunden, Auftraggebern und Mandanten liegt.

Für manche Berufsgruppen, unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater, ist eine Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des hohen Berufsrisikos sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt, je nach Berufsgruppe und individuellen Bedürfnissen, Personen- Sach- und Vermögenschäden an Dritten ab. Sie fungiert als passiver Rechtsschutz, indem sie Haftpflichtansprüche prüft und gegebenenfalls abwehrt.


Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Gesetzlich haftet jeder Freiberufler oder Selbständige für Schäden, die durch seine Arbeit ausgelöst wurden – und das ohne Haftungsobergrenze. Um im Zweifel aufgrund eines Fehlers nicht die gesamte Existenz aufs Spiel zu setzen, ist die Berufshaftpflicht für jeden Freiberufler oder Selbständigen unumgänglich.

 

Berufe mit gesetzlich vorausgesetztem Versicherungsschutz:

 

Eine Abdeckung von Vermögensschäden ist für einige Berufe gesetzlich vorgeschrieben.

 

Zu den Berufen mit einer gesetzlichen Versicherungspflicht gehören beispielsweise:

 

  • Wirtschaftsprüfer
  • Angestellte von Inkassobüros
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare

Aber auch in anderen Branchen herrscht de facto eine Verpflichtung zur Berufshaftpflicht:

 

Dieses Vorgehen ist beispielsweise Standard für:

  • Unternehmensberater
  • Ärzte
  • Ingenieure
  • IT-Freiberufler
  • Softwareentwickler
  • Masseure

Berufe mit dringend empfohlenem Versicherungsschutz:

 

Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Unternehmer und Freiberufler relevant.

  • Personen- und Sachschäden betreffen jeden Gewerbetreibenden, der persönlich mit seinen Kunden in Kontakt tritt.

Das Risiko von Vermögensschäden ist dann besonders hoch, wenn die Tätigkeiten des Selbstständigen folgender Natur sind:

  • beratend
  • begutachtend
  • prüfend
  • vollstreckend
  • verwaltend
  • beurkundend
  • aufsichtführend

Beispielsweise sind folgende Berufsgruppen auf Grund ihrer Tätigkeiten besonders anfällig für Vermögensschäden:

  • Übersetzer
  • Unternehmensberater
  • Buchhalter

Wer ist versichert?

Durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sichert der Selbstständige oder Freiberufler zunächst einmal sich selbst vor finanziellen Risiken resultierend aus Haftungspflicht gegenüber Dritten resultierend aus Vermögens-, Personen- und Sachschäden, ab. Sind weitere Mitarbeiter angestellt, müssen diese ebenfalls beim Versicherungsabschluss berücksichtigt werden.


Worauf sollten Sie bei der Berufshaftpflicht achten?

Diese Grafik soll für Sie als Orientierung dienen. Erfahrungsgemäß können sich die meisten Personen zu einer der beiden Gruppen zu ordnen. Wir möchten Ihnen dabei helfen die richtigen Schwerpunkte bei der Wahl ihrer Versicherung zu legen.

 

 

Um bei der Vielzahl der Versicherer und Tarife nicht den Überblick zu verlieren und den für sich passenden Tarif zu finden, lohnt sich ein Vergleich aller Angebote. 

 

Wird das Augenmerk bei der Tarifwahl auf eine niedrige Versicherungsprämie gerichtet, kann sich die Auswahl einer Selbstbeteiligung lohnen. Da die Versicherungssumme den größten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nimmt, muss diese mit Bedacht gewählt werden. Eine Unterversicherung könnte den Unternehmer/Freiberufler nämlich teuer zu stehen kommen.


Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ab?

Im beruflichen Alltag kann es zu verschiedensten Schadensfällen kommen.

 

Es reicht eine kleine Unachtsamkeit seitens des Selbstständigen oder seiner Mitarbeiter aus, um einen existenzbedrohenden Schaden zu verursachen. Um davor abgesichert zu sein, deckt eine Berufshaftpflichtversicherung die unterschiedlichsten Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

 

1. Vermögensschäden

Von Vermögensschäden spricht man, wenn einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht, welcher durch die Arbeit des Selbstständigen oder seiner Mitarbeiter verursacht worden ist. Verpasst zum Beispiel der Steuerberater Fristen oder setzt der Architekt einen Kostenvoranschlag zu niedrig an, können Mandanten und Auftraggeber viel Geld verlieren. Die Berufshaftpflicht begleicht den Schaden bis zur festgelegten Deckungssumme.

 

2. Personenschäden

Personenschäden entstehen, wenn eine Person durch den Versicherungsnehmer körperlich zu Schaden kommt. Hier muss mit hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gerechnet werden. Personenschäden können sowohl unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit als auch durch allgemeine Gefahren der Gewerbetätigkeit entstehen. Ein Personenschaden kann durch Forderungen, wie Schmerzensgeld, Einkommensausfallzahlung und Behandlungskosten sehr teuer werden. Die Berufshaftpflicht prüft die Ansprüche und kommt für die Kosten auf.

 

3. Sachschäden

Sachschäden entstehen durch Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Eigentums Dritter durch Verschulden des Selbstständigen oder seiner Mitarbeiter. Stößt ein Heilpraktiker bei einem Hausbesuch beispielsweise versehentlich eine wertvolle Vase um oder wird dem Patienten im Warteraum die Brieftasche gestohlen, springt die Berufshaftpflicht ein und leistet die Schadensersatzzahlungen.