Betriebsinhalt


Wissenswertes

Was für private Haushalte die Hausrats-, ist für Unternehmen jeder Art die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie ist für folgende Sachverhalte elementar:

  • Absicherung der eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögengegenstände.
  • Bei Zerstörung des gesamten Betriebsinhalts durch unvorhergesehene Vorkommnisse (Rohrbruch, Brand, etc.).
  • Bei finanziellen Einbußen durch Stillstand des Geschäftsbetriebes in Folge eines Schadensereignisses

Die gewerbliche Inhaltsversicherung gehört somit zu den grundlegenden Versicherungen für jeden Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler.

  • Ohne den notwendigen Versicherungsschutz können Eigenschäden zur Insolvenz führen.
  • Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die Reparatur, Instandsetzung- oder Wiederbeschaffung des beschädigten Inventars.
  • Zerstörte Warenbestände und Betriebsausfallskosten werden ebenfalls übernommen.

Wer benötigt eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist zurecht eine der wichtigsten Versicherungen, die Unternehmer für ihre Betriebe abschließen.

  • Empfiehlt sich für jeden Gewerbetreibenden, Arbeitgeber und Unternehmer.
  • Sowohl große Unternehmen als auch mittelständische und kleine Betriebe profitieren von einer Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung richtet sich sowohl an Eigentümer als auch an Mieter.

  • Die Eigentumsverhältnisse spielen in der Zusammensetzung des Versicherungsschutzes keine Rolle
  • Fremde Gegenstände und Räumlichkeiten sind als Sonderfall durch die gewerbliche Inhaltsversicherung geschützt

Welche Gefahren sind durch die Inhaltsversicherung abgedeckt?

Abgesichert ist die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und gelagerte Vorräte. 

 

 

Zu den versicherten Gegenständen gehören:

 

  • Maschinen und Werkzeuge, welche das Unternehmen zur Herstellung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen benötigt.
  • Die kaufmännische Einrichtung umfasst sämtliches Mobiliar und anderweitige Betriebsausstattung.
  • Die Versicherung greift auch, wenn das Eigentum des Vermieters beschädigt wird, welches dem Unternehmen zur Nutzung, Bearbeitung oder zum Verkauf überlassen wurde.
  • Die Kosten für Lösch-, Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Wiederherstellung von Akten werden übernommen.
  • Mehrkosten für die Neubeschaffung von zerstörten Gegenständen sind ebenfalls enthalten.

 

Brand, Explosion oder Blitzschlag

 

Im Warenlager ist ein Feuer ausgebrochen. Die Feuerwehr rückt an, um es zu löschen. Die Inhaltsversicherung übernimmt die entstandenen Schadenskosten.

 

Die Inhaltsversicherung übernimmt Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten sowie für alle weiteren schadensreduzierenden Maßnahmen. Führt der Schaden zum Betriebsausfall, zahlt eine Versicherung mit entsprechend erweitertem Deckungsschutz die Betriebsausfallskosten.

 

Einbruchdiebstahl oder Vandalismus

 

Bei Einbruchdiebstahl oder Vandalismus kommt eine Inhaltsversicherung für den Schaden auf.

 

Die Inhaltsversicherung kommt im Fall eines Einbruches für den entstandenen Schaden auf. Sind Räumlichkeiten oder sonstiger Betriebsinhalt angemietet, ist auch das Eigentum des Vermieters im Versicherungsschutz enthalten.

 

 

Leitungswasserschäden

 

Ein Leitungswasserschaden kann Mobiliar, Böden, Ware, Maschinen, Wände und etliche andere Dinge schwer beschädigen. Die Inhaltsversicherung kommt für die versicherten Schäden auf.

 

Ein Rohrbruch und der daraus resultierende Wasserschaden können zu enormen Kosten führen und die Arbeitsräume beschädigen. Um den Betrieb wie gewohnt weiterführen zu können, müssen die Schäden zügig behoben werden. Die Inhaltsversicherung kommt hierbei für die Reparatur-, Ersatz- und Instandsetzungskosten auf.

 

 

Sturm- und Hagelschäden

 

 

Schwere (Hagel-)Stürme richten oftmals unerwartet große reparaturbedürftige Schäden an. Die Inhaltsversicherung übernimmt den Schaden.

 

Die Inhaltsversicherung tritt auch dann in Kraft, wenn das Dach zerstört wird oder Wasser in die Räumlichkeiten des Unternehmens gelangt.  Bei Fensterbrüchen an sich bedarf es einer Glasversicherung, durch welche die Versicherung ebenfalls erweitert werden kann.


Ergänzende Leistungen in die Inhaltsversicherung aufnehmen

Die zu versichernden Risiken unterscheiden sich von Branche zu Branche und Unternehmen zu Unternehmen oftmals erheblich.

  • Es besteht die Möglichkeit die Geschäftsinhaltsversicherung je nach Bedarf zu erweitern.
  • Dabei können branchentypische Zusätze berücksichtigt werden.
  • Die abzusichernden Risiken und die Versicherungssumme können individuell auf das Risikoprofil des Unternehmens angepasst werden.

Die drei wichtigsten Erweiterungen werden im Folgenden aufgeführt:

 

1. Betriebsausfall

 

Der Betrieb fällt aus - die laufenden Kosten jedoch nicht. Eine erweiterte Inhaltsversicherung übernimmt die Betriebsausfallkosten.

 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU), auch Ertragsausfallversicherung genannt, wird jedem Unternehmer empfohlen, der sich und sein Unternehmen im Falle einer Betriebsunterbrechung finanziell schützen möchte. Werden zum Beispiel durch Sturm oder Hagel die Unternehmensräumlichkeiten stark beschädigt, kann dies dazu führen, dass der Betrieb vorerst eingestellt werden muss. Neben hierbei anfallenden Reparatur- und Ersatzkosten kommen zudem Umsatzeinbußen durch entgehende Gewinne und fortlaufende Kosten hinzu. Die BU kommt für den auf diese Weise entstandenen Schaden auf. Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung in der Inhaltsversicherung inkludiert, handelt es sich hierbei um die kleine BU. Wichtig: Umsatzeinbußen und fortlaufende Kosten sind nur dann versichert, wenn diese in unmittelbarer Folge eines durch die Inhaltsversicherung gedeckten Schadens entstehen.

 

2. Elementarschäden

 

Unerwartete Naturereignisse, wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben und dergleichen, richten Schäden an, auf die man oftmals nicht vorbereitet ist. Die erweiterte Inhaltsversicherung übernimmt den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

 

Viele Versicherer bieten zusätzlich eine Absicherung gegen erweiterte Elementarschäden, wie zum Beispiel Lawinen, Erdsenkungen, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, etc. an. Hier gilt es natürlich vor allem die lokal relevanten Risiken zu versichern. Da diese Risiken stark Ortsabhängig sind und eine Abdeckung sich somit nicht für jeden Versicherungsnehmer lohnt, ist sie nicht standardmäßig im Leistungsumfang einer Inhaltsversicherung enthalten. Befinden sich die betrieblichen Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers jedoch in einem Gebiet mit erhöhter Elementarschadensgefahr, lohnt sich die zusätzliche Abdeckung erweiterter Elementarschäden, da Reparatur- und Ersatzkosten der meist extensiven Schäden hierbei sonst nicht durch die Versicherung übernommen werden können und der Unternehmer die hohen Kosten aus der eigenen Unternehmenskasse zahlen muss.

 

3. Allgefahrendeckung

 

Bei den unzähligen möglichen Schadensarten lohnt es sich, eine Allgefahrendeckung als Erweiterung der Inhaltsversicherung in Betracht zu ziehen.

 

Um bei allen möglichen Risiken für Schäden am Betriebsinhalt auf der sicheren Seite zu sein, gibt es die Allgefahrendeckung, auch die Abdeckung unbenannter Gefahren genannt. Der Versicherung leistet Entschädigung für Betriebsinhalt, der durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt wird.  Alle Sachschäden, die nicht explizit als solche in den Vertragsunterlagen ausgeschlossen werden, sind hier im Versicherungsschutz inkludiert. Solche Schäden können z.B. durch Ruß und Rauch, Vandalismus oder innere Unruhen verursacht werden. Auch der Zusatzbaustein ‚erweiterte Elementarschäden‘ wird hierbei von einigen Versicherern eingeschlossen. Fast immer ausgeschlossen von der Allgefahrendeckung sind vorsätzliche/fahrlässige Beschädigungen verursacht durch den Versicherungsnehmer sowie Schäden in Folge von Kriegsereignissen oder Kernenergie.

 

Wichtige Informationen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

 

Kommt es in Folge von Eigenschäden zur Betriebsunterbrechung, trägt eine Betriebsunterbrechungsversicherung hierbei fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne.

  • Hier kann der Kunde wird zwischen der kleinen und großen Betriebsunterbrechungsversicherung wählen.
  • Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung kann als Erweiterung der Inhaltsversicherung angeboten werden.
  • Die große Versicherung für Betriebsausfälle ist eine eigenständige Versicherung.
  • Die große Betriebsunterbrechungsversicherung deckt zusätzlich Elementarschäden, Vandalismus und die damit verbundenen Mehrkosten ab.
  • Der Unterschied ist die Höhe der Versicherungssumme.

Weitere Zusatzleistungen der Inhaltsversicherung

 

Je nach Tarif sind auch weitere Risiken abgesichert:

  • Befinden sich Computer, Arbeitsgeräte, Maschinen oder Werkzeuge außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten, können auch diese durch die Inhaltsversicherung gedeckt werden.
  • Zudem lassen sich auch Bargeld und andere Wertgegenstände sowie persönliches Eigentum der beschäftigten Mitarbeiter versichern.

Einzelrisiken, wie beispielsweise die Absicherung von Ertragsausfällen, werden nicht von allen Inhaltsversicherungen gleichermaßen abgedeckt. Während ein Versicherer gewisse Schadensrisiken komplett abdeckt, kommt ein anderer gar nicht oder nur teilweise für diese auf.


Woraus ergeben sich die Kosten einer Inhaltsversicherung?

Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, hängt bei der Geschäftsinhaltsversicherung neben den abgesicherten Gefahren und Risiken zusätzlich von verschiedenen anderen Faktoren ab.

 

Maßgeblich ist zunächst der Wert des vorhandenen Inventars sowie der genutzten Maschinen. Dazu müssen auch die sich im Lager befindlichen Waren und Vorräte berücksichtigt werden. Bei der Inhaltsversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Unternehmen sollten deshalb eine genaue Liste mit dem vorhandenen Betriebsinventar sowie den gelagerten Vorräten und Waren erstellen. Ein weiterer Gesichtspunkt an dieser Stelle ist die Lage des Gewerbes. Hier wird nach Indikatoren wie Einbruchstatistiken und Klimabedingungen tarifiert. Je häufiger Diebstähle, Stürme, Hochwasser u. a. Ereignisse in besagter Gegend vorkommen, desto höher die Versicherungsprämie. Anhand dieser Faktoren wird die maximale Deckungssumme ausgemacht. Wichtig ist, dass noch ein zusätzlicher Puffer eingeplant wird, da bei einer Unterversicherung Leistungskürzungen drohen. Eine Nachhaftung ist oftmals zwar möglich, jedoch mit Aufzahlungen verbunden. Auch die Branche, in welcher ein Unternehmen tätig ist, die Vertragslaufzeit und eine eventuelle Selbstbeteiligung kann sich auf die Versicherungsprämie auswirken.

 

Grundsätzlich können sich die Kosten einer Inhaltsversicherung von Versicherer zu Versicherer stark voneinander unterscheiden. Folgende wichtige Tarifbausteine beeinflussen die endgültige Prämie zusätzlich:

  • Versicherungssumme (Deckungssumme): Vordergründig bestimmt die Höhe der Deckungssumme die Versicherungsprämie: Je höher der Wert des abzusichernden Geschäftsinhaltes, desto höher die Prämie.
  • Versicherungsumfang: Werden Leistungserweiterungen, wie zum Beispiel ein Elementarschadensschutz oder eine Glasversicherung in die Versicherung eingeschlossen, beeinflusst dies natürlich ebenfalls die Kosten der Versicherung. Hierbei ist der Vergleich der verschiedenen Tarife jedoch von besonderem Vorteil: Während einige Versicherer sich derartige Zusatzbausteine durch einen Aufschlag bezahlen lassen, bieten andere Versicherer dieselben Zusatzleistungen kostenfrei an.
  • Selbstbeteiligung: Mit der Selbstbeteiligung wird der Betrag festgelegt, welcher im Falle eines Schadens vom Versicherungsnehmer übernommen wird. Nur Schäden, welche darüber hinausgehen, werden von der Versicherung übernommen. Hierbei ist die Höhe der Selbstbeteiligung dem Versicherungsnehmer selbst überlassen. Er kann sich auch ganz dagegen entscheiden. Obwohl eine Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie senkt, sollte diese mit Bedacht gewählt werden, da diese im Schadenfall auch tragbar sein muss.
  • Vertragslaufzeit: Auch die gewählte Vertragslaufzeit macht sich in der Prämie bemerkbar. Viele Versicherer belohnen die Treue ihrer Kunden mit einer geringeren Prämie.
  • Versicherer: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind oftmals durchaus beträchtlich. So bieten viele Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte an. Dies gilt beispielsweise, wenn das versicherte Gebäude über massive Außenwände oder eine Alarmanlage verfügt. In einigen Fällen werden bestimmte Leistungen sogar ohne Aufpreis angeboten.

Die nützlichsten Erweiterungen:

 

→ Aufräumarbeiten

 

Hierbei übernimmt die Inhaltsversicherung die nach dem versicherten Schaden eventuell anfallenden Aufräum- und Abbruchkosten.

 

→ Autoinhaltsversicherung

 

Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen bei Transport im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit, bei Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen an Baustellen.

 

→ Außenversicherung

 

Ist eine Außenversicherung in der Inhaltsversicherung inkludiert, kommt die Versicherung auch für Schäden am betrieblichen Eigentum auf, wenn sich diese zum Zeitpunkt des Schadens temporär außerhalb des Versicherungsortes befinden.

 

→ Dokumentenwiederherstellung

 

Ist eine Dokumentenwiederherstellung durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert, werden die Kosten für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Urkunden, Datenträgern und Wertpapieren übernommen. Des Weiteren erstattet die Versicherung in einem solchen Fall die Kosten eines Angebotsverfahrens.

 

→ Elektronikversicherung

 

Wird die Absicherung betrieblicher Elektronik inkludiert, werden Schäden an dieser ebenfalls durch die Inhaltsversicherung abgedeckt. Kommt besonders wertvolle Elektronik zum Einsatz, kann für solche Unternehmen eine eigenständige Elektronikversicherung lohnenswert sein, da die Deckungssumme einer Inhaltsversicherung für eine umfassende Absicherung in solchen Fällen oftmals nicht ausreicht.

 

→ Ertragsausfall

 

Ist ein Schaden besonders groß, kann es dazu kommen, dass der Betrieb temporär beschränkt oder gar komplett stillgelegt werden muss. Berücksichtigt die Inhaltsversicherung Ertragsausfälle, kommt die Versicherung für den Verdienstausfall während dieser Zeit auf.

 

→ Extended-Coverage

 

Die Extended-Coverage-Deckung schützt vor Gefahren, die die Inhaltsversicherung regulär nicht deckt. Dabei handelt es sich um politische Risiken (Aussperrung, böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik), Fahrzeuganprall, Rauch, sowie Überschalldruckwellen.

 

→ Fahrlässigkeit

 

Deckt die Geschäftsinhaltsversicherung Fahrlässigkeit ab, werden nicht nur die Kosten infolge von unverschuldeten Schäden übernommen, sondern ebenfalls Schäden, welche durch die Außerachtlassung der objektiven Sorgfalt entstanden sind.

 

→ Glas- und Gebäudeversicherung

 

Befinden sich die genutzten Räume im Besitz des Gewerbetreibenden, erweisen sich sowohl eine Glas- als auch eine Gebäudeversicherung für sehr nützlich, da nicht alle Schäden am Gebäude selbst durch die Inhaltsversicherung gedeckt werden.

 

→ Kosten durch Sicherungsmaßnahmen

 

Bei der Kostenübernahme von Sicherungsmaßnahmen übernimmt die Inhaltsversicherung die Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen, welche der Unternehmer wegen rechtlicher Vorschriften infolge eines Schadens veranlassen musste.

 

→ Raub

 

Deckt die Inhaltsversicherung Raub ab, sind Wertgegenstände wie beispielsweise Bargeld, Urkunden, Münzen und Medaillen, Perlen und Edelsteine sowie Geldkarten, die sich im versicherten Gebäude oder Grundstück befinden, im Versicherungsschutz enthalten.

 

→ Schaden an außen befindlichen Gegenständen

 

Schließt die Versicherung diesen Fall mit ein, werden nicht nur Gegenstände innerhalb des Versicherungsortes finanziell abgesichert, sondern auch an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Gegenstände. Zu diesen zählen beispielsweise Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen und Schilder, Transparente und Überdachungen, sowie Schutz- und Trennwände. Dies gilt jedoch nur, wenn der Unternehmer und nicht der Vermieter das Schadensrisiko für die genannten Gegenstände trägt.

 

→ Transportversicherung

 

Beinhaltet die Geschäftsinhaltsversicherung eine Transportversicherung, werden Gegenstände auf Transportwegen gegen Raub abgesichert. Während Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Edelmetalle abgesichert sind, werden jedoch Schmuckstücke, Edelsteine, Perlen und Raumschmuck nicht in der Versicherung eingeschlossen.

 

→ Überspannungsschäden

 

Hierbei kommt die Inhaltsversicherung für Überspannungsschäden infolge eines Blitzes oder anderer elektrischer Erscheinungen auf.

 

→ Unterversicherungsverzicht

 

Liegt ein Unterversicherungsverzicht vor, verpflichtet sich der Versicherer im Schadensfall nicht zu überprüfen, ob eine eventuelle Unterversicherung, also ein höherer Wert des Eigentums als in der Police angegeben, vorliegt. Der Versicherer kommt für entstandene Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme auf.

 

→ Vorsorgeversicherung Neuanschaffungen

 

Berücksichtigt die Inhaltsversicherung eine Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen, hilft dies dem Unternehmen eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Vorsorgeversicherung erlaubt es dem Unternehmen die eigentliche Versicherungssumme mit dem Kauf von neuen Waren oder Maschinen zu überschreiten, ohne eine Unterversicherung zu riskieren. Die neue Versicherungssumme muss dem Versicherer erst zur neuen Beitragszahlung beziehungsweise zu Beginn der Vertragslaufzeit mitgeteilt werden.

 

→ Wertgegenstände

 

Schließt die Versicherungspolice Wertsachen mit ein, kommt die Inhaltsversicherung für Schäden an beispielsweise Schmuck, Urkunden oder Münzen auf. Die Versicherung übernimmt den Schaden allerdings nur, wenn die Wertgegenstände zuvor in geeigneten Behältnissen aufbewahrt wurden.


Was muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall tun?

Was Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall tun müssen, hängt zunächst vom Schaden selbst ab – Im Fall eines Feuers muss selbstverständlich als Erstes die Feuerwehr gerufen, bei Einbruchdiebstahl die Polizei benachrichtigt werden, usw. Grundsätzlich gilt jedoch bei jeder Schadensart, dass der Versicherer, bei dem die Inhaltsversicherung abgeschlossen wurde, so schnell wie möglich benachrichtigt werden muss. Dazu reicht zunächst ein Anruf, um Informationen zum weiteren Verlauf der Schadensregulierung zu erhalten.


Beispielhafte Schadensfälle der Inhaltsversicherung

Einbruchdiebstahl in der Anwaltskanzlei

 

Ein Diebstahl in der Rechtsanwaltskanzlei hat große Schäden hinterlassen: Die Diebe haben alle wertvollen elektronischen Geräte gestohlen und mehrere Möbel beschädigt. Außerdem sind wertvolle Akten abhandengekommen. Der Betrieb kann unter diesen Umständen nicht fortgeführt werden. Die elektronischen Geräte und die Möbel müssen ersetzt, die Akten wiederhergestellt und die Schlösser im gesamten Gebäude ausgetauscht werden. Die Inhaltsversicherung zahlt den Schaden in vollem Umfang. Der Betrieb kann zeitnah wiederaufgenommen werden.

 

Bei Einbruchdiebstahl kommt die Inhaltsversicherung für den entstandenen Schaden auf.

 

Sturm beschädigt Lager und Ware

 

Ein Onlinehändler muss bei Ankunft in seinem Warenlager erschreckendes feststellen: Ein starker Sturm hat das Dach abgedeckt und beschädigt. Das eindringende Wasser hat zudem einen großen Teil der teuren Ware zerstört, welche so nun nicht mehr verkauft werden kann. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für den gesamten Verlust des Händlers auf und begleicht diesen. Sie übernimmt sowohl die Kosten für die beschädigte Ware als auch die Reparaturkosten für das beschädigte Dach und sonstige Ersatzkosten.

 

Der Schaden an Lager und Ware ist immens. Bei etlichen Sorgen muss der Gewerbetreibende sich dank Inhaltsversicherung wenigstens um die Kosten keinen Kopf machen.