Veranstalterhaftpflicht

Wer Veranstaltungen ausrichtet, sollte sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung absichern. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine relativ kleine Firmenfeier oder eine groß geplante Podiumsdiskussion handelt.

Verursacht der Unternehmer im Rahmen der Veranstaltung einen Schaden an einem außenstehenden Dritten oder dessen Eigentum, ist er gesetzlich dazu verpflichtet für die entstandenen Kosten aufzukommen – und das notfalls mit seinem Privatvermögen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sichert den Veranstalter gegen Kosten infolge von ihm verursachten Schäden ab und ist somit ein unverzichtbarer Schutz für jedes Event.


Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Ob lediglich hin und wieder einmal eine firmeninterne Veranstaltung oder Eventausrichtungen als Tagesgeschäft – Bei Personen- und Sachschäden an Dritten ist der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen zu haften. Da auch kleine Veranstaltungen hohe Kosten nach sich ziehen können, empfiehlt es sich grundsätzliche jede vom Unternehmen ausgerichtete Veranstaltung zu versichern. Folgende Veranstaltungen tragen ein besonders hohes Schadensrisiko und sollten daher grundsätzlich immer durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden:

 

  • Festumzüge/ Martinsumzüge
  • Kirmes
  • Karnevals- und Faschingsumzüge
  • Sportfeste
  • Aufstellen, Anbringen und Abbau von Maibäumen oder Weihnachtsbäumen
  • Veranstaltung von Altkleider- und Altpapiersammlungen
  • Ausstellungen, Messen und Märkte (auch Basare, Floh- und Trödelmärkte)
  • Öffentliche Tanzveranstaltungen, Konzerte und Bälle
  • Kongresse, Tagungen, Seminare, Coachings und Podiumsdiskussionen
  • Festveranstaltungen, wie z.B. Oktoberfeste, Winzerfeste, Abibälle, Straßen- und Sängerfeste

Was leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt Schadens- und Unfallkosten, für die grundsätzlich der Veranstalter zu haften hat.

 

Da Unfälle und Katastrophen unvorhersehbar sind und diese oft in hohen Schadensummen enden, ist die Veranstalterhaftpflicht für große wie auch kleine Veranstalter unverzichtbar. Der Versicherungsschutz deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist dabei abhängig von der Teilnehmeranzahl der Veranstaltung. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete, Veranstaltungen versichern.

 

Personen- und Sachschäden

 

Kommt im Rahmen der versicherten Veranstaltung zu einem Personen- oder Sachschaden, werden die anfallenden Kosten, wie Schadensersatzforderungen, von der Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten/Hilfskräften verursacht wurde.

 

Vermögensfolgeschäden

 

Vermögensschäden sind nur dann im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Falls beispielsweise ein Besucher über ein Kabel stürzt und deshalb für einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten kann, übernimmt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch den Verdienstausfall.

 

Schäden, die während des Auf- und Abbauens von eingesetztem Equipment entstehen

 

Und nicht nur das – Auch der Transport zum Veranstaltungsort wird durch viele Versicherer ebenfalls abgesichert. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt zudem nicht nur an den Tagen der eigentlichen Veranstaltung - Bei den meisten Policen gilt eine Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit von jeweils 3 Tagen. Diese kann zudem je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden.

 

Passiver Rechtsschutz

 

Kommt es zu einer Schadensersatzforderung, prüft die Versicherung zunächst, inwieweit diese berechtigt ist. Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich zwei Gäste gegenseitig einen Schaden zufügen. Hierfür kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.


Zusätzliche Leistungen bei der Veranstalterhaftpflicht

Viele Versicherer ermöglichen es Gewerbetreibenden die Veranstalterhaftpflichtversicherung genau an die Bedürfnisse des Events anzupassen.

 

Oftmals deckt die Veranstalterhaftpflicht nur Standardrisiken wie Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab. Weitere Risiken lassen sich jedoch auf Wunsch mithilfe so genannter Zusatzbausteine einschließen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung lässt sich so um folgende Risiken erweitern:

 

 

Veranstaltungsausfallversicherung

 

Veranstaltungen sind bereits im Vorfeld mit Kosten, wie Mietkosten, Werbung und der Vorverkauf, verbunden. Muss das Event ausfallen, bleibt der Veranstalter auf den entstandenen Kosten sitzen. Durch den Einschluss einer Veranstaltungsausfallversicherung können Veranstalter sich gegenderartige Kosten absichern. Die Versicherung greift immer dann, wenn die Gründe für den Ausfall nicht vom Versicherungsnehmer zu vertreten sind.

 

Nichtauftrittsversicherung

 

Kann der geplante Auftritt einer Band oder eines Künstlers aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht durchgeführt werden, muss der Veranstalter mit hohen Kosten rechnen. Wurde eine Nichtauftrittsversicherung in den Versicherungsschutz inkludiert, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung den dadurch entstandenen Schaden. Wichtig dabei ist, dass die betreffenden Personen namentlich in der Police aufgeführt werden.

 

Weitere zusätzlich versicherbare Risiken:

  • Nicht zulassungspflichtige und nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen
  • Schäden durch Feuerwerk
  • Gebäudeschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe

 

Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, ist es wichtig, die Veranstalterhaftpflicht genau auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen.

 

Deshalb sollten sich Ausrichter rechtzeitig genaue Gedanken zu den individuellen Versicherungsbedürfnissen der jeweiligen Veranstaltung machen und die verschiedenen Tarife und Versicherer genau miteinander vergleichen, um so das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.


Wer wird durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert?

Durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt wird vor allem der Veranstalter des Events.

 

Konkret bedeutet das: Ist der Veranstalter verantwortlich für einen Schaden an Dritten oder deren Eigentum, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung die Kosten. Je nach Veranstalter schließt die Versicherung jedoch auch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit ein.

 

Handelt es sich bei dem Veranstalter um ein Unternehmen oder einen Verein, werden neben dem Veranstalter selbst auch Angestellte beziehungsweise Vereinsmitglieder durch die Versicherung abgesichert.

 

Ebenso deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung auch speziell für diese Veranstaltung engagiertes Personal oder Hilfskräfte ab, welche bei der Organisation, Durchführung und Security des Events helfen. Darüber hinaus sind, je nach Tarif, auch auftretende Künstler in den Versicherungsschutz eingeschlossen.


Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung variieren stark von Versicherer zu Versicherer. Zusätzlich spielen jedoch auch die folgenden Tarifbausteine eine Rolle bei der Preiszusammensetzung:

  • Versicherungssumme (Deckungssumme): Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Schadensfall maximal vom Versicherer ausgezahlt wird. Je höher diese Summe, desto höher der Versicherungsbeitrag.
  • Selbstbeteiligung: Mit der Selbstbeteiligung legt der Versicherungsnehmer den von ihm selbst übernommenen Anteil im Falle eines Schadens fest. Obwohl eine Selbstbeteiligung nicht zwingend notwendig ist, wirkt sich diese mindernd auf den Versicherungsbeitrag aus.
  • Versicherungsumfang: Auch beim Leistungsumfang gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede. In der Regel bieten die Versicherer einen ähnlichen Leistungsumfang an, den der Versicherungsnehmer dann noch weiter ergänzen kann. Je nach gewünschtem Leistungsumfang kann sich der Versicherungsbeitrag ändern.
  • Laufzeit: Auch die Vertragslaufzeit beeinflusst die Tarifauswahl. Üblicherweise beträgt die Laufzeit zwischen einem und drei Jahre, wobei die Versicherungsprämie mit der Länge des Vertrages sinkt.

Schadensbeispiele

Unwetterschäden

 

Ein Unwetter reißt Werbeplanen aus ihrer Befestigung. Einige Autos von Besuchern werden beschädigt.

 

Ein Unwetter reißt Werbeplanen aus ihrer Befestigung. Einige Autos von Besuchern werden beschädigt. Der Veranstalter wird auf eine hohe Summe Schadensersatz verklagt. Da er eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen hat, begleicht diese die Forderung.

 

Personenschäden

 

Ein Besucher Ihrer Veranstaltung stolpert über ein gesichertes Kabel und bricht sich das Bein.

 

Ein Besucher Ihrer Veranstaltung stolpert über ein gesichertes Kabel und bricht sich das Bein. Da das Kabel gesichert war und der Veranstalter keine seiner Obliegenheiten verletzt hat, ist er zwar für den Schaden haftbar, jedoch wird dieser von der Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen.

 

Personenschäden während Veranstaltung

 

Während des Konzerts fällt ein Boxenturm auf Ihren Mitarbeiter und verletzt diesen.

 

Während des Konzerts fällt ein Boxenturm auf Ihren Mitarbeiter und verletzt diesen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf und bewahrt den Veranstalter vor hohen Kosten.