Ob lediglich hin und wieder einmal eine firmeninterne Veranstaltung oder Eventausrichtungen als Tagesgeschäft – Bei Personen- und Sachschäden an Dritten ist der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen zu haften. Da auch kleine Veranstaltungen hohe Kosten nach sich ziehen können, empfiehlt es sich grundsätzliche jede vom Unternehmen ausgerichtete Veranstaltung zu versichern. Folgende Veranstaltungen tragen ein besonders hohes Schadensrisiko und sollten daher grundsätzlich immer durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden:
|
Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt Schadens- und Unfallkosten, für die grundsätzlich der Veranstalter zu haften hat.
Da Unfälle und Katastrophen unvorhersehbar sind und diese oft in hohen Schadensummen enden, ist die Veranstalterhaftpflicht für große wie auch kleine Veranstalter unverzichtbar. Der Versicherungsschutz deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist dabei abhängig von der Teilnehmeranzahl der Veranstaltung. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete, Veranstaltungen versichern.
Kommt im Rahmen der versicherten Veranstaltung zu einem Personen- oder Sachschaden, werden die anfallenden Kosten, wie Schadensersatzforderungen, von der Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten/Hilfskräften verursacht wurde.
Vermögensschäden sind nur dann im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Falls beispielsweise ein Besucher über ein Kabel stürzt und deshalb für einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten kann, übernimmt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch den Verdienstausfall.
Und nicht nur das – Auch der Transport zum Veranstaltungsort wird durch viele Versicherer ebenfalls abgesichert. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt zudem nicht nur an den Tagen der eigentlichen Veranstaltung - Bei den meisten Policen gilt eine Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit von jeweils 3 Tagen. Diese kann zudem je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden.
Kommt es zu einer Schadensersatzforderung, prüft die Versicherung zunächst, inwieweit diese berechtigt ist. Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich zwei Gäste gegenseitig einen Schaden zufügen. Hierfür kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.
Viele Versicherer ermöglichen es Gewerbetreibenden die Veranstalterhaftpflichtversicherung genau an die Bedürfnisse des Events anzupassen.
Oftmals deckt die Veranstalterhaftpflicht nur Standardrisiken wie Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab. Weitere Risiken lassen sich jedoch auf Wunsch mithilfe so genannter Zusatzbausteine einschließen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung lässt sich so um folgende Risiken erweitern:
|
Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, ist es wichtig, die Veranstalterhaftpflicht genau auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen.
Deshalb sollten sich Ausrichter rechtzeitig genaue Gedanken zu den individuellen Versicherungsbedürfnissen der jeweiligen Veranstaltung machen und die verschiedenen Tarife und Versicherer genau miteinander vergleichen, um so das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt wird vor allem der Veranstalter des Events.
Konkret bedeutet das: Ist der Veranstalter verantwortlich für einen Schaden an Dritten oder deren Eigentum, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung die Kosten. Je nach Veranstalter schließt die Versicherung jedoch auch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit ein.
Handelt es sich bei dem Veranstalter um ein Unternehmen oder einen Verein, werden neben dem Veranstalter selbst auch Angestellte beziehungsweise Vereinsmitglieder durch die Versicherung abgesichert.
Ebenso deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung auch speziell für diese Veranstaltung engagiertes Personal oder Hilfskräfte ab, welche bei der Organisation, Durchführung und Security des Events helfen. Darüber hinaus sind, je nach Tarif, auch auftretende Künstler in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Die Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung variieren stark von Versicherer zu Versicherer. Zusätzlich spielen jedoch auch die folgenden Tarifbausteine eine Rolle bei der Preiszusammensetzung:
Ein Unwetter reißt Werbeplanen aus ihrer Befestigung. Einige Autos von Besuchern werden beschädigt. Der Veranstalter wird auf eine hohe Summe Schadensersatz verklagt. Da er eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen hat, begleicht diese die Forderung.
Personenschäden
Ein Besucher Ihrer Veranstaltung stolpert über ein gesichertes Kabel und bricht sich das Bein. Da das Kabel gesichert war und der Veranstalter keine seiner
Obliegenheiten verletzt hat, ist er zwar für den Schaden haftbar, jedoch wird dieser von der Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen.
|
Während des Konzerts fällt ein Boxenturm auf Ihren Mitarbeiter und verletzt diesen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf und bewahrt den Veranstalter
vor hohen Kosten.