Maschinen

Gewerbliche, darunter besonders landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe, sind auf einen reibungslosen Betriebsablauf ihrer oftmals hochwertigen Maschinen angewiesen. Bei einem Ausfall drohen hohe Verluste, die im schlimmsten Fall auch das Aus des Unternehmens bedeuten können.

Wer in seinem täglichen Geschäftsbetrieb auf das einwandfreie Funktionieren seiner Maschinen und Anlagen angewiesen ist, sollte sich deshalb immer mit einer Maschinenbruchversicherung absichern. Diese bietet, im Vergleich zur Geschäftsinhaltsversicherung, einen weitergehenden Schutz. So können hier nicht nur höhere Deckungssummen gewählt, sondern auch Bedienungs- und Produktfehler sowie Maschinenbruch abgedeckt werden.


Für wen eignet sich eine Maschinenbruchversicherung?

Besonders Unternehmen, die in eigenen Betriebsstätten produzieren, werden von einem Ausfall hart getroffen.

 

Kommt die Produktion ins Stocken, müssen defekte Maschinen oder Maschinenteile so schnell wie möglich ersetzt werden. Dies führt in vielen Fällen zu hohen Kosten. Hinzu kommen unter Umständen auch Umsatzeinbußen, falls die betroffene Maschine zu einem Produktionsausfall führt.

 

Eine Maschinenbruchversicherung leistet unkompliziert und zügig den erforderlichen Schadensersatz und empfiehlt sich insbesondere für:

  • Unternehmen, die einen hohen Technisierungsgrad für die Produktion von Waren einsetzen.
  • Unternehmen, die besonders hochwertige Maschinen einsetzen, deren Ersatz und Reparatur hohe Kosten verursacht.
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die während des saisonbedingten Einsatzes auf einen funktionierenden Maschinenpark angewiesen sind.
  • Baufirmen und Handwerksbetriebe, die auf Baustellen teure Maschinen einsetzen und bei einem Ausfall unter Termindruck geraten.

Welche Risiken werden durch eine Maschinenbruchversicherung abgedeckt?

Durch eine Maschinenbruchversicherung werden alle plötzlichen und unvorhersehbaren Schäden abgedeckt, die an betrieblich genutzten Maschinen, technischen Anlagen und Geräten auftreten.

 

Wichtig dabei ist, dass alle zu versichernden Maschinen in der Police aufgeführt werden. Als Schadenswert wird immer der zum Schadenszeitpunkt geltende Maschinenwert herangezogen. Die Maschinenbruchversicherung sorgt für einen schnellen und unbürokratischen Ersatz. Über den Restwert hinausgehende Kosten müssen jedoch vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Der Restwert ist der nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer bestehende Maschinenwert. Die Maschinenbruchversicherung ersetzt - sofern eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung im Tarif inkludiert ist - auch finanzielle Schäden aufgrund von Umsatzeinbußen. Mögliche Aufwendungen für Fracht, Zoll oder Montage werden dagegen standardmäßig von der Versicherung übernommen.

 

 

Folgende Schadensfälle werden durch die Maschinenbruchversicherung abgedeckt:

  • Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern oder fahrlässigem Handeln
  • Schäden durch Kurzschluss, Isolationsfehler, zu hohe Stromstärke, Überschläge, Induktionen sowie Lichtbögen
  • Schäden aufgrund von Material- oder Produktionsfehlern oder fehlerhafter Berechnungen
  • Schäden durch Zentrifugalkraft
  • Aufgrund von Wassermangel in Dampfkesseln und Apparaten entstandene Schäden
  • Schäden durch Über- oder Unterdruck
  • Schäden, die durch fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen hervorgerufen wurden
  • Durch Sturm oder Frost verursachte Schäden
  • Schäden, die durch mechanische Einwirkung entstanden sind

Die Versicherung ersetzt in der Regel die folgenden Kosten:

  • Bei einem Teilschaden werden die anfallenden Reparaturkosten ersetzt. Hierzu gehören, neben den Ersatzteilen, auch lohnabhängige Kosten, Montagekosten sowie Aufwendungen für Transport. Falls erforderlich, sind auch die Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten inbegriffen.
  • Sofern vertraglich vereinbart, werden auch Aufräumungs- und Dekontaminationskosten für die versicherten Maschinen durch die Versicherung übernommen.
  • Bei einem Totalausfall ersetzt die Versicherung den zum Schadenszeitpunkt aktuellen Restwert der Maschine. Im Falle von Verschleißteilen erfolgt bei einigen Versicherern ein Abzug neu für alt.

 

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem vom Alter und dem Wert der zu versichernden Maschinen ab. Mit einer Maschinenbruchversicherung lassen sich sowohl einzelne Maschinen wie auch der gesamte Maschinenpark absichern.

Im Falle eines Maschinenausfalls können die erwarteten Gewinne oftmals nicht mehr erzielt werden. Die auftretenden Umsatzeinbußen können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.


Ausschlüsse der Maschinenbruchversicherung

Wie bei allen Versicherungen gelten auch bei der Maschinenbruchversicherung einige Ausschlüsse. Diese sind in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers dokumentiert.

 

In der Regel gelten bei der Maschinenbruchversicherung folgende Ausschlüsse:

  • Schäden an Fundamenten und Untermauerungen
  • Durch einen Ausfall bedingte Betriebsunterbrechungen
  • Schäden durch Feuer oder Diebstahl
  • Werkzeuge wie Messer oder Bohrer
  • Bewegliche Gegenstände
  • Schäden durch Explosion oder Blitzschlag
  • Schäden, die bereits vor Vertragsschluss bestanden
  • Schäden aufgrund von Naturgewalten
  • Schäden, die in den Verantwortungsbereich des Lieferanten fallen

Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, einen geltenden Ausschluss gegen Zahlung eines Aufpreises in den Versicherungsschutz aufzunehmen.


Wie setzen sich die Kosten einer Maschinenbruchversicherung zusammen?

Selbstbeteiligung:

 

Dieser Beitrag wird vom Unternehmer selbst festgesetzt.

 

Es handelt sich hierbei um die Summe, die im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen wird. Grundsätzlich gilt bei einer Maschinenbruchversicherung eine Mindest-Selbstbeteiligung von 250-500 Euro pro Schadensfall. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Prämie. 

 

Versicherungsumfang:

 

Die meisten Versicherer bieten einen grundlegenden Leistungsumfang, der je nach Bedarf vom Unternehmer ergänzt werden kann.

 

Hier unterscheiden sich die verschiedenen Tarife und Versicherungsgesellschaften jedoch erheblich, sodass ein detaillierter Vergleich sich lohnt.

 

Versicherungssumme/ Deckungssumme:

 

Im Fall der Maschinenbruchversicherung wird die Deckungssumme maßgeblich durch den Wert der zu versichernden Maschine beeinflusst.

 

Je höher der Wert der Maschine, desto höher sollte die Deckungssumme sein. 

 

Laufzeit:

 

Üblicherweise beträgt die Vertragslaufzeit zwischen einem und drei Jahren.

 

Es gilt, dass der Versicherungsbeitrag mit der Laufzeit des Vertrages in der Regel sinkt. Dies ist verständlich, da sich ein Unternehmer somit länger an eine Versicherungsgesellschaft bindet. 

 

Des Weiteren gibt es drei Aspekte, derer sich ein Unternehmer vor Abschluss der Versicherung bewusst sein sollte. Andernfalls können Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären.

  • Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, die versicherten Maschinen und Anlagen regelmäßig zu warten, sodass sich diese jederzeit in einem einwandfreien Zustand befinden. Zudem ist die Versicherung dazu berechtigt, zu jedem Zeitpunkt Einblick in den vorhandenen Maschinenpark zu haben.
  • Kommt es zu einem Schadensfall, so muss unmittelbar eine Schadensmeldung an die Versicherung erfolgen. Die Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass die Meldung innerhalb von drei Tagen schriftlich vorgenommen werden muss. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es zudem, den Schaden so gering als möglich zu halten. Hierfür müssen alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
  • Bei einer Vernachlässigung der Pflichten besteht die Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall keine Leistungen erbringen muss.

Der passende Tarif

Den passenden Tarif zu finden, ist oft gar nicht so einfach, da sich Versicherungsgesellschaften stark in ihren Versicherungsleistungen unterscheiden.

 

Vor Abschluss einer Versicherung sollte sich der Gewerbetreibende über die inkludierten Leistungen informieren und notwendige darüber hinaus gehende Zusatzleistungen mit dem Versicherer festlegen. In vielen Fällen macht auch eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung Sinn. Diese deckt Umsatzeinbußen durch beschädigte Maschinen ab.


Schadenbeispiele für die Maschinenbruchversicherung

Bedienungsfehler

 

In einer Produktionshalle macht ein Mitarbeiter einen folgeschweren Fehler bei dem Bedienen einer Maschine. Die Mechanik ist ruiniert und die Maschine fällt aus. Damit der Betrieb zeitnah wieder aufgenommen werden kann, muss die Maschine repariert werden. Die Reparaturkosten übernimmt die Maschinenbruchversicherung.

 

Bedienungsfehler durch Mitarbeiter.

 

Vandale

 

Der Tank eines Gabelstaplers wird nachts mutwillig von Unbekannten beschädigt. Der Besitzer bemerkt den Schaden erst am nächsten Morgen, als Flüssigkeit ausläuft. Er meldet den Schaden sofort und gibt das Fahrzeug in eine Werkstatt. Die Reparaturkosten werden von der Versicherung übernommen.

 

Vandalismus durch Unbekannte.