Die Transportversicherung ist von einer Frachtversicherung zu unterscheiden: Die Frachtversicherung versichert die zu transportierenden Güter des Auftraggebers, während die Transportversicherung den eigenen Warentransport versichert.
Dabei dient der Begriff Transportversicherung als Synonym für verschiedene Versicherungen.
Je länger der Transportweg und je wertvoller die zu transportierenden Waren, desto wichtiger ist eine Transportversicherung.
Grundsätzlich lohnt sie sich für jedes Unternehmen, welches sich gegen Umsatzeinbußen durch Schäden auf dem Transportweg absichern will. Zu den drei wichtigsten Arten der Transportversicherung zählen:
1. Die Verkehrshaftungsversicherung
Sie eignet sich für Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter.
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2. Die Werkverkehrsversicherung
Ist besonders sinnvoll für Industrie, Produktions- und Zuliefererbetriebe, Groß- und Einzelhändler sowie Handwerker und Unternehmen des Baugewerbes.
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3. Die Warentransportversicherung
Diese Transportversicherung rentiert sich insbesondere, wenn mehrere Unternehmen an einem Transport beteiligt sind. |
Entscheidend ist auch, ob der Tarif den Transport auf Land-, See- und Luftweg einschließt.
Je nachdem, wie weit der Geltungsbereich gefasst ist, desto teurer kann unter Umständen die Prämie ausfallen. Doch nur wenn alle notwendigen Transportwege abgesichert sind, rentiert sich die Versicherung.
Maßgeblich unterscheidet man zwischen drei Arten der Transportversicherung:
Spediteure, Frachtführer oder Lagerhalter unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Verkehrshaftung.
Das bedeutet, sie müssen für Schäden durch und an beförderten Waren in vollem Umfang haften. Nach §7a GüKG sind gewerblich tätige Frachtführer, welche für den Transport Fahrzeuge mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen, zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung verpflichtet.
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Durch diese Art der Versicherung schützt sich ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen bedingt durch Schäden an eigenen Transportmitteln und Waren.
Unternehmen, welche ihre Waren, Arbeitsgeräte oder Werkzeuge in eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen transportieren, können diese über eine Werksverkehrsversicherung absichern.
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Eine Warentransportversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Güter sowohl betriebsintern, wie auch extern transportiert werden.
Bei einem Wechsel des Transporteurs kann die Haftung oftmals nicht eindeutig geklärt werden. Steht nicht fest, wer für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt ein Ersatz nur über eine Warentransportversicherung. Dazu kommt, dass die gesetzliche Haftung der Speditionen und Frachtführer oftmals nicht ausreicht. So greift diese beispielsweise nicht bei Schäden aufgrund höherer Gewalt. Gleichzeitig steigt durch jedes Unternehmen, welches am Transport beteiligt ist, auch das Schadensrisiko. Die Warentransportversicherung ersetzt den kompletten Warenwert unabhängig von der Haftung des Frachtführers. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Ausgenommen sind lediglich Kriegs- und Krisengebiete.
Leistungen: Die Warentransportversicherung sichert eine Vielzahl von Risiken während des Transports ab. Hierzu gehören insbesondere:
Transportgefahren spielen einen entscheidenden Faktor bei der Kostenzusammensetzung.
Zudem hängen die Kosten maßgeblich von der Deckungssumme, dem Versicherungsumfang und der Vertragslaufzeit ab. Auch die Auswahl und Höhe einer Selbstbeteiligung kann die Prämie beeinflussen.
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Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beschreibt die Zeit, für welche sich der Unternehmer vertraglich an den Versicherer bindet.
Diese beträgt zumeist ein bis drei Jahre. In der Regel gilt: Je länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger die Prämie.
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Dieser bestimmt alle vertraglich inkludierten Leistungen einer Versicherung.
Zusatzleistungen können dazu gebucht werden, gehen im Regelfall aber mit einer höheren Prämie einher. Da der inkludierte Leistungsumfang von Versicherer zu Versicherer stark variieren kann, lohnt sich vor Abschluss der Versicherung ein Vergleich aller in Frage kommenden Tarife.
Ein Speditionsfahrer befindet sich mit den bestellten Glasplatten auf dem Weg zum Kunden.
Durch Glatteis bedingt, kommt der LKW ins Schleudern und sämtliche Ware wird beschädigt. Zwar greift die Versicherung des Frachtführers, erstattet jedoch nur den Zeitwert der Scheiben. Da der Auftraggeber jedoch eine Transportversicherung abgeschlossen hat, zahlt diese den Differenzbetrag, der zur Wiederanschaffung von Neuware fehlt.
Der Angestellte eines Fachhändlers ist mit der Lieferung 50 teurer, kostspieliger Elektrogeräte beauftragt.
Diese sollen im firmeneigenen LKW zugestellt werden. Aufgrund des langen Transportweges, legt der Fahrer eine Pause an einer Raststätte ein. Dabei wird der LKW entwendet. Da der Angestellte diesen nach Verlassen des Fahrzeuges ordnungsgemäß verriegelt, kommt die Transportversicherung für den Ersatz der geladenen Ware auf.