Transport

Bei einem Warentransport kann es jederzeit zu einem Schaden kommen. Durch den Abschluss einer Transportversicherung lassen sich Güter und Transportmittel von der Beladung bis zur Entladung absichern. Dabei ist es irrelevant, ob das Unternehmen eigene oder fremde Transportmittel verwendet. Die transportierten Waren sind in beiden Fällen versichert.


Wer benötigt eine Transportversicherung?

Die Transportversicherung ist von einer Frachtversicherung zu unterscheiden: Die Frachtversicherung versichert die zu transportierenden Güter des Auftraggebers, während die Transportversicherung den eigenen Warentransport versichert.

 

Dabei dient der Begriff Transportversicherung als Synonym für verschiedene Versicherungen.

 

Je länger der Transportweg und je wertvoller die zu transportierenden Waren, desto wichtiger ist eine Transportversicherung.

 

Grundsätzlich lohnt sie sich für jedes Unternehmen, welches sich gegen Umsatzeinbußen durch Schäden auf dem Transportweg absichern will. Zu den drei wichtigsten Arten der Transportversicherung zählen:

 

1. Die Verkehrshaftungsversicherung

 

Sie eignet sich für Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter.

 

2. Die Werkverkehrsversicherung

 

Ist besonders sinnvoll für Industrie, Produktions- und Zuliefererbetriebe, Groß- und Einzelhändler sowie Handwerker und Unternehmen des Baugewerbes.

 

3. Die Warentransportversicherung

 

Diese Transportversicherung rentiert sich insbesondere, wenn mehrere Unternehmen an einem Transport beteiligt sind. 


Welche Risiken die Transportversicherung abdeckt, hängt von der Versicherungsart ab

Entscheidend ist auch, ob der Tarif den Transport auf Land-, See- und Luftweg einschließt.

 

Je nachdem, wie weit der Geltungsbereich gefasst ist, desto teurer kann unter Umständen die Prämie ausfallen. Doch nur wenn alle notwendigen Transportwege abgesichert sind, rentiert sich die Versicherung.

 

Maßgeblich unterscheidet man zwischen drei Arten der Transportversicherung:

 

 

1. Verkehrshaftungsversicherung

 

 

Spediteure, Frachtführer oder Lagerhalter unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Verkehrshaftung.

 

Das bedeutet, sie müssen für Schäden durch und an beförderten Waren in vollem Umfang haften. Nach §7a GüKG sind gewerblich tätige Frachtführer, welche für den Transport Fahrzeuge mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen, zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung verpflichtet.

 

 

Leistungen: Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt sowohl Sachschäden an den transportierten Waren wie auch infolge einer verspäteten Lieferung auftretende Vermögensschäden. Dabei gilt der Versicherungsschutz für sämtliche beim jeweiligen Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter. Eingeschlossen sind:

  • Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme der Prozesskosten für die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen
  • Übernahme von Kosten, die aufgrund einer Abwendung, bzw. einer Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens entstehen
  • Kosten für eine Bergung in begrenzter Höhe

Zusatzleistungen: Viele Unternehmen bieten, neben dem Warentransport und der Lagerung, noch weitere logistische Zusatzleistungen an, welche beim Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung berücksichtigt werden können. Je nach Bedarf lassen sich für die Transportversicherung noch zusätzliche Risiken abdecken. Diese können individuell in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Exemplarisch zu nennen sind:

  • Absicherung fremder Container oder Auflieger
  • Einschluss der Haftung bei Abwicklung von Zollaufträgen
  • Absicherung von logistischen Zusatzleistungen, welche über die gängigen Speditionsleistungen hinausgehen

Ausschlüsse: Ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Naturkatastrophen
  • Kriegerische Ereignisse
  • Streik
  • Sowie die Versicherung von Wertpapieren, Edelmetallen, Banknoten oder Münzen

 

2. Werkverkehrsversicherung

 

 

Durch diese Art der Versicherung schützt sich ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen bedingt durch Schäden an eigenen Transportmitteln und Waren.

 

Unternehmen, welche ihre Waren, Arbeitsgeräte oder Werkzeuge in eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen transportieren, können diese über eine Werksverkehrsversicherung absichern.

 

 

Leistungen: Die Werksverkehrsversicherung ist eine sogenannte All-Risk-Versicherung und übernimmt die entstehenden Kosten durch Verlust und Beschädigung bei:

  • Unfall des Fahrzeuges
  • Einbruch oder räuberischer Erpressung
  • Vandalismus
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
  • Unfällen während der Be- und Entladung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt
  • Hagel, Überschwemmung oder Sturm

Dazu übernehmen die meisten Versicherungen auch die Kosten für die anfallenden Aufräumarbeiten. Die persönliche Habe des Fahrers ist in der Regel bis zu einem gewissen Betrag ebenfalls versichert.

Ausschlüsse: Beim Abschluss einer Werksverkehrsversicherung sollte auf mögliche Ausschlüsse geachtet werden. Gängig sind die folgenden:

  • Unsachgemäße Beladung
  • Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften
  • Beschlagnahme durch Behörden
  • Mängel der Verpackung

Die meisten Versicherer schreiben vor, dass ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum unbeaufsichtigt sein darf. Andernfalls gilt der Versicherungsschutz nur beim Abstellen in verschlossenen Räumen oder auf bewachtem Gelände.

 

 

3. Warentransportversicherung

 

 

Eine Warentransportversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Güter sowohl betriebsintern, wie auch extern transportiert werden.

 

Bei einem Wechsel des Transporteurs kann die Haftung oftmals nicht eindeutig geklärt werden. Steht nicht fest, wer für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt ein Ersatz nur über eine Warentransportversicherung. Dazu kommt, dass die gesetzliche Haftung der Speditionen und Frachtführer oftmals nicht ausreicht. So greift diese beispielsweise nicht bei Schäden aufgrund höherer Gewalt. Gleichzeitig steigt durch jedes Unternehmen, welches am Transport beteiligt ist, auch das Schadensrisiko. Die Warentransportversicherung ersetzt den kompletten Warenwert unabhängig von der Haftung des Frachtführers. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Ausgenommen sind lediglich Kriegs- und Krisengebiete.

 

 

Leistungen: Die Warentransportversicherung sichert eine Vielzahl von Risiken während des Transports ab. Hierzu gehören insbesondere:

 

  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl oder Raub der gesamten Sendung oder einzelner Teile
  • Einwirkungen durch Nässe
  • Brand
  • Schäden bei Be- und Entladen
  • Bruch- oder Deformationsschäden
  • Alle Gefahren, denen die versicherten Güter während des Transports ausgesetzt sind
  • Schäden, die zwischen Transportbeginn und Transportende, einschließlich der erforderlichen Zwischenlagerungen, entstehen

Kosten einer Transportversicherung

Transportgefahren spielen einen entscheidenden Faktor bei der Kostenzusammensetzung.

 

Zudem hängen die Kosten maßgeblich von der Deckungssumme, dem Versicherungsumfang und der Vertragslaufzeit ab. Auch die Auswahl und Höhe einer Selbstbeteiligung kann die Prämie beeinflussen.

 

Deckungssumme

 

Die Deckungssumme beschreibt diejenige Summe, die im Schadensfall maximal vom Versicherer ausgezahlt wird.

 

Sie ist somit der wichtigste Faktor bei der Prämienbildung einer Versicherung. Bei der Transportversicherung sollte die Deckungssumme angepasst an den Wert der zu transportierenden Waren gewählt werden. Je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsbeitrag.

 

Selbstbeteiligung

 

Der Unternehmer kann sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden.

 

Der Betrag der Selbstbeteiligung muss im Schadensfall vom Versicherten selbst übernommen werden und sollte daher in jedem Fall aufbringbar sein. Die Versicherung zahlt nur Schäden, die über die Summe der Selbstbeteiligung hinausgehen. Eine Selbstbeteiligung senkt in der Regel die Prämie.

 

Vertragslaufzeit

 

Die Vertragslaufzeit beschreibt die Zeit, für welche sich der Unternehmer vertraglich an den Versicherer bindet.

 

Diese beträgt zumeist ein bis drei Jahre. In der Regel gilt: Je länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger die Prämie.

 

Versicherungsumfang

 

Dieser bestimmt alle vertraglich inkludierten Leistungen einer Versicherung.

 

Zusatzleistungen können dazu gebucht werden, gehen im Regelfall aber mit einer höheren Prämie einher. Da der inkludierte Leistungsumfang von Versicherer zu Versicherer stark variieren kann, lohnt sich vor Abschluss der Versicherung ein Vergleich aller in Frage kommenden Tarife.


Schadensbeispiele für die Transportversicherung

Unfall

 

Ein Speditionsfahrer befindet sich mit den bestellten Glasplatten auf dem Weg zum Kunden.

 

Durch Glatteis bedingt, kommt der LKW ins Schleudern und sämtliche Ware wird beschädigt. Zwar greift die Versicherung des Frachtführers, erstattet jedoch nur den Zeitwert der Scheiben. Da der Auftraggeber jedoch eine Transportversicherung abgeschlossen hat, zahlt diese den Differenzbetrag, der zur Wiederanschaffung von Neuware fehlt.

 

Glatteis ist eine der möglichen Gefahren im Warentransport.

 

Ladung samt Fahrzeug wird gestohlen

 

Der Angestellte eines Fachhändlers ist mit der Lieferung 50 teurer, kostspieliger Elektrogeräte beauftragt.

 

Diese sollen im firmeneigenen LKW zugestellt werden. Aufgrund des langen Transportweges, legt der Fahrer eine Pause an einer Raststätte ein. Dabei wird der LKW entwendet. Da der Angestellte diesen nach Verlassen des Fahrzeuges ordnungsgemäß verriegelt, kommt die Transportversicherung für den Ersatz der geladenen Ware auf.

 

Wird ein Transportfahrzeug beim Warentransport gestohlen, haftet der Fahrer.