Glas

Die Glas- oder auch Glasbruchversicherung deckt Glasschäden an gewerblichen Immobilien oder Mobiliar. Die Versicherung kann als eigenständige Police sowie als Bestandteil einer Inhaltsversicherung oder einer gewerblichen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Die Glasversicherung als Bestandteil einer anderen Immobilienversicherung ist in der Regel limitiert in der maximal versicherten Glasfläche und inkludiert nicht das Mobiliar des Mieters. Je mehr Glasflächen im Gebäude vorhanden sind, desto eher ist eine separate Glasversicherung notwendig und empfehlenswert.

Da Glasflächen besonders empfindlich sind und das Risiko eines Schadens somit besonders hoch ist, empfiehlt sich die Glasversicherung für fast alle modernen Immobilien und Geschäftsräume mit großen Glasflächen.


Wer benötigt eine Glasversicherung?

Die gewerbliche Glasversicherung lohnt sich für jeden Unternehmer, Handwerker Gewerbebetreibenden und Freiberufler, welcher für die Absicherung der Glasflächen selbst verantwortlich ist.

 

Dies ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter einer Immobilie mit hohem Anteil an gläserner Einrichtung der Fall, da Glasflächen nicht standardmäßig in der Inhalts-, beziehungsweise Gebäudeversicherung eingeschlossen sind.

 

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Glasversicherung für Mieter gewerblicher Räume besonders in Geschäftsbereichen, in denen mit kostenintensiven Glaselementen gearbeitet wird.

 

Ausstellungsräume, Vitrinen, Displays und Schaufenster sind oftmals Sonderanfertigungen. Darüber hinaus fallen im Schadensfall nicht nur hohe Kosten an, die einen Betrieb stark belasten können, sondern oftmals ist auch eine schnelle Hilfe in Form einer Notverglasung notwendig. Ein entsprechender Versicherungsschutz ermöglicht unkomplizierten und zügigen Schadensersatz.


Welche Gefahren sind durch die Glasversicherung abgedeckt?

Der Versicherungsumfang der Glasversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif des Anbieters und den individuell vereinbarten Leistungen. Grundsätzlich decken die Policen Schäden an Gebäude- und/oder Mobiliarverglasung ab.

 

Gebäudeverglasung:

 

Unter Gebäudeverglasung wird die Verglasung verstanden, welche fest installierter Bestandteil der Immobilie ist. Demnach fallen Fenster, Fassadenteil oder aber auch Wintergärten in diese Kategorie.

 

Gläsernes Gebäude.

 

Mobiliarverglasung:

 

Unter der Mobiliarverglasung werden alle gläsernen Möbelstücke des Betriebes innerhalb des Versicherungsortes verstanden. Beispielsweise Vitrinen oder Glastische fallen in diese Kategorie.

 

Auch gläserne Inneneinrichtung ist durch die Glasversicherung gedeckt.


Ergänzende Leistungen der Glasversicherung

Bei der Glasversicherung muss zunächst geprüft werden, welche Schäden bereits durch eine Inhaltsversicherung oder eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgedeckt sind.

 

Falls das Gebäude oder das Mobiliar die vereinbarten Versicherungssummen deutlich übersteigt oder diese gar nicht abgedeckt, sollte eine entsprechende Glasversicherung abgeschlossen werden. Je nach Notwendigkeit muss sichergestellt werden, dass alle Glaselemente ausreichend gesichert sind. Die folgende Liste sollte mit bestehenden Tarifen und dem eigenen Gebäude/Mobiliar abgeglichen werden:

  • Innen- und Außenverglasung des Gebäudes
  • Sonderverglasungen (bspw. Firmenschilder oder Werbeanlagen)
  • Scheiben, Zugänge wie Türen, Glasdächer, Wintergärten
  • Vitrinen, Schränke, Spiegel, Innentüren, Fliesen aus Glas
  • Aquarien und Terrarien
  • Lichtkuppeln
  • Künstlerisch bearbeitete Scheiben
  • Platten aus Glaskeramik (z.B. Cerankochfeld)
  • Sonderelemente aus Glas, wie Glasbausteine
 

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Kriegsschäden, Elementarschäden (Schäden durch Naturgewalt) und Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers.


Woraus ergeben sich die Kosten einer Glasversicherung?

Die Höhe der Prämie hängt bei der Glasversicherung maßgeblich davon ab, welche Menge an und welche Arten von gläsernem Inventar versichert werden.

 

Die folgenden vier Faktoren sind ausschlaggebend für die Kosten einer Glasversicherung:

 

Selbstbeteiligung:

 

Bei der Glasversicherung entscheidet der Unternehmer, ob und in welcher Höhe er sich im Schadensfall selbst beteiligen will. Die gewählte Summe muss im Schadensfall allein vom Versicherten getragen werden. Erst bei Schadensfällen, die über die Summe der Selbstbeteiligung hinausgehen, greift die Versicherung. Besonders bei der Glasversicherung, muss hier sehr individuell, mit Hinblick auf den Wert des zu versichernden Glases, entschieden werden. Bis zu einer gewissen Höhe kann die Selbstbeteiligung oftmals lohnenswert sein, da sie im Regelfall mit einer geringeren monatlichen Prämie einhergeht.

 

Versicherungssumme (Deckungssumme):

 

Die Deckungssumme ist der maximale Beitrag, zu dessen Auszahlung sich der Versicherer im Schadensfall verpflichtet. Die Höhe der Deckungssumme ist der wichtigste Ausschlagpunkt für die Prämie. Je mehr Glas versichert werden muss, desto höher die Deckungssumme und der Versicherungsbeitrag. 

 

Versicherungsumfang:

 

Beim Leistungsumfang lohnt sich der Vergleich verschiedener Tarife besonders. Trotz identischen Prämien unterscheiden sich verschiedene Versicherer oft stark in den jeweils inkludierten Versicherungsleistungen. Besonders bei der Glasversicherung muss der Unternehmer den Tarif individuell nach dem Bedarf seines Unternehmens auswählen. 

 

Vertragslaufzeit:

 

Neben Deckungssumme, Umfang und Selbstbeteiligung, hat auch die Laufzeit des Versicherungsvertrages eine Auswirkung auf die zu zahlende Prämie. In der Regel läuft der Vertrag ein bis drei Jahre. Je länger die Vertragslaufzeit, desto günstiger fällt oftmals die Prämie aus.


Exemplarische Schadensfälle der Glasversicherung

Sprung im Glas durch Wetterschwankungen

 

Aufgrund von starken Wetterschwankungen, sind in einer Gärtnerei mehrere Glasscheiben gerissen und müssen gegen neue ausgetauscht werden. Für die Kosten des Austausches kommt die Glasversicherung auf.

 

Glasschaden in einer Gärtnerei.

 

Steinschlag am Schaufenster

 

Ein vorbeifahrendes Auto verursacht einen Steinschlag an einem Schaufenster. Der kleine Steinschlag entwickelt sich nach einiger Zeit zu einem größeren Riss, sodass das Fenster ausgetauscht werden muss.

 

Steinschlag am Schaufenster.