D & O Versicherung

Die D&O-Versicherung- oder auch Directors-&Officers-Versicherung schützt Manager und Führungskräfte vor den finanziellen Folgen einer Fehlentscheidung. Führungsorgane sind tätigkeitsbedingt einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Bei einem von ihnen verursachten Schaden durch Pflichtverletzung muss mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet werden. Da Führungskräfte nachweisen müssen, dass sie zu jedem Zeitpunkt sorgsam und gewissenhaft gehandelt haben, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung für Führungskräfte von besonderer Bedeutung.


Für wen eignet sich die D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung ist für Führungskräfte jeglicher Art von Unternehmen existenziell.

 

Denn kommt es zum Schaden am Unternehmen, haftet der Manager. Die Haftung ist unbegrenzt und muss, wenn nötig, aus privatem Vermögen gezahlt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Haftung gesamtschuldnerisch erfolgt. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Unternehmensführung für die Fehler seiner Kollegen verantwortlich gemacht werden kann.

Über eine D&O-Versicherung können folgende Personengruppen versichert werden:

 

Mitglieder von Organen juristischer Personen in Aufsicht oder Geschäftsführung, wie z.B.:

  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Verwaltungsbeiräte
  • Aufsichtsräte
  • Geschäftsführer einer GmbH

Des weiteren macht die D&O-Versicherung Sinn für Geschäftsführer von:

  • Organisationen
  • Stiftungen
  • Verbänden
  • Vereinen
  • Firmen

Welche Risiken werden durch die D&O-Versicherung abgedeckt?

Mit einer D&O-Versicherung können Unternehmen sämtliche Organe und leitende Angestellte absichern.

 

Versicherbar sind neben dem Unternehmensinhaber auch Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen sowie alle weiteren Führungskräfte. Der Versicherungsschutz gilt dabei ausschließlich für die versicherten Personen, nicht für das Unternehmen selbst.

 

Durch die D&O-Versicherung werden Schadensersatzansprüche abgedeckt, welche durch Verletzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.

 

Hierunter fallen sowohl Ansprüche aus dem Innen- wie auch aus dem Außenverhältnis.

 

Innenverhältnis

 

Bei den meisten Schadensfällen geht es um die Haftung von Führungskräften im Innenverhältnis. Dabei handelt es sich um Schadensersatzansprüche, die vom Unternehmen selbst gegen die eigenen Führungskräfte gestellt werden. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Geschäftsführer vergisst, bei einem neuen Kunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Da der Kunde seine Rechnung nicht bezahlen kann, fordert das Unternehmen vom Geschäftsführer Schadensersatz. In diesem Fall würde die D&O-Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen. 

 

Außenverhältnis

 

Die D&O-Versicherung schützt den Versicherten zudem auch gegenüber Schadensersatzansprüchen von Dritten.

 

Zu diesen gehören unter anderem Lieferanten oder der Fiskus. Schadensersatzansprüche im Außenverhältnis entstehen beispielsweise, wenn der Geschäftsführer den Insolvenzantrag verspätet einreicht. Besteht die Zahlungsunfähigkeit schon länger als drei Wochen, können die Gläubiger gegenüber dem Geschäftsführer Schadensersatzansprüche stellen. Dies ist ein typischer Fall für die Haftung im Außenverhältnis, welche durch eine D&O-Versicherung abgedeckt wird. 

 

Weitere Beispiele für mögliche Schadensersatzansprüche:

  • Versäumung von Fristen (beispielsweise der Kündigung eines Mietvertrages)
  • Fehlinvestitionen aufgrund falscher Beurteilung der Marktlage
  • Fehlerhafte Angebotskalkulationen
  • Verluste bei riskanten und spekulativen Finanzgeschäften
  • Einführung einer neuen Software, welche sich im Nachhinein als ungeeignet herausstellt

Für die Begründung eines Schadensersatzanspruchs reicht bereits leichte Fahrlässigkeit aus.


Wichtige Leistungsbereiche der D&O-Versicherung

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sollten insbesondere die folgenden drei Leistungsbereiche abgedeckt werden.

 

1. Vermögensschadenshaftpflicht

 

Dieser Baustein deckt zivilrechtliche Ansprüche des Unternehmens im Innenverhältnis sowie von dritten Personen ab.

 

Zum Versicherungsschutz gehören die Regulierung von berechtigten Forderungen sowie die Schadensabwehr. Die Versicherung übernimmt dabei sämtliche Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige.

 

2. Strafrechtsschutz

 

Sinnvoll ist zudem der Einschluss eines Strafrechtsschutzes in die D&O-Versicherung.

 

Dieser greift bei strafrechtlichen Prozessen gegen den Versicherten.

 

3. Anstellungsvertragsrechtsschutz

 

Kommt es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Führungskräften mit dem Unternehmen, springt der Anstellungsvertragsrechtsschutz ein.

 

Der Versicherungsschutz gilt dabei für den Manager und nicht für das Unternehmen. Übernommen werden somit alle Kosten, welche ansonsten von der Führungskraft übernommen werden müssten. Versicherungsschutz besteht auch bei außergerichtlichen Verfahren, wobei hier jedoch ein Selbstbehalt gilt. Der Manager schließt diese Police immer für sich selbst ab.

 

Wichtig ist auch, auf eine vertragliche Nachmeldefrist zu achten.

 

In vielen Fällen zeigen sich die Auswirkungen einer Fehlentscheidung oft erst nach mehreren Jahren. Deshalb ist es wichtig, dass die gewählte D&O-Versicherung eine Nachmeldefrist enthält. Es ist dann unerheblich, wann die Schadensereignisse genau verursacht wurden. Entscheidend ist, dass der Schaden während der Vertragslaufzeit auftritt. Wie lange die Nachmeldefrist genau gilt, hängt immer von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.


Kosten einer D&O-Versicherung

Für kleinere Unternehmen fällt die D&O-Versicherung günstiger aus.

 

Vor dem Vertragsabschluss führen die Versicherer eine individuelle Risikokalkulation durch. Je nach Eigentümerstruktur oder Gründung des Unternehmens, werden Zu- oder Abschläge verteilt.

 

4 Faktoren beeinflussen die Prämie einer D&O-Versicherung maßgeblich:

 

Deckungssumme

 

Wie auch bei anderen Versicherungsprodukten kommt der Wahl der maximalen Entschädigungssumme im Versicherungsfall eine primäre Rolle zu.

 

Aus ihr errechnet sich vordergründig der Versicherungsbeitrag. Oftmals ist es gar nicht so einfach, den Bedarf des Unternehmens abzuschätzen. Jedoch gibt es einige Anhaltspunkte, die Ausschluss geben können. Wichtig sind unter anderem

  • Anzahl der zu versichernden Personen
  • Höhe wichtiger Transaktionen
  • Längerfristige Projektverträge
  • Unternehmensumsatz

Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungssumme mindestens die Hälfte des Eigenkapitals betragen sollte, in jedem Fall aber 10% der Bilanzsumme, also des Gesamtkapitals des Unternehmens.

 

Selbstbeteiligung

 

Die Summe, die der Versicherte im Schadensfall selbst trägt, wird Selbstbehalt genannt.

 

In der Regel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Kosten der D&O-Versicherung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurde für Gesellschaften, die das Aktienrecht anwenden, eine Selbstbeteiligung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften. Seit das Gesetz in Kraft getreten ist, muss der Selbstbehalt mindestens 10 Prozent des angefallenen Schadens betragen.

 

Leistungsumfang

 

Vor Abschluss einer D&O-Versicherung sollte sich der Versicherungssuchende genauestens mit den spezifischen Leistungen des gewählten Tarifes auseinandersetzen.

 

Oftmals bieten verschiedene Versicherer den gleichen Leistungsumfang zu unterschiedlichen Prämien an.

 

Vertragslaufzeit

 

Die Vertragslaufzeit beschreibt die Dauer, für die sich ein Gewerbetreibender vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft bindet.

 

Üblich sind Vertragslaufzeiten zwischen einem und drei Jahren. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit, umso günstiger der Versicherungsbeitrag.


Typische Schadensfälle der D&O-Versicherung

Versäumnis von Fristen

 

(Innenhaftung)

 

Vermögensschäden durch Fristversäumnisse werden durch die D&O-Versicherung übernommen.

 

Ein kleines Unternehmen hat Anspruch auf Subventionen aus EU-Fördermitteln. Ein leitender Angestellter trägt die Verantwortung dafür, diese zu beantragen. Er verpasst jedoch die Frist für den Antrag, sodass der Anspruch auf Fördermittel nicht mehr gültig ist. Der leitende Angestellte wird von dem Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe der Subventionen verklagt. Hier greift die D&O-Versicherung.

 

Insolvenzantrag wurde zu spät gestellt

 

(Außenhaftung)

 

Verspäteter Insolvenzantrag führt zu Vermögensschaden am Unternehmen.

 

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig und kann die Kosten für einen Auftrag, der von einem dritten Unternehmen ausgeführt wurde, nicht begleichen. Der Manager steht in der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, tut dies aber nicht rechtzeitig. In diesem Fall würde ein Geschäftsführer ohne D&O-Versicherung für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Überschuldung fällig sind, zahlen müssen. Die Versicherung kommt für den Schaden auf.