Eine D&O-Versicherung ist für Führungskräfte jeglicher Art von Unternehmen existenziell.
Denn kommt es zum Schaden am Unternehmen, haftet der Manager. Die Haftung ist unbegrenzt und muss, wenn nötig, aus privatem Vermögen gezahlt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Haftung gesamtschuldnerisch erfolgt. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Unternehmensführung für die Fehler seiner Kollegen verantwortlich gemacht werden kann.
Mitglieder von Organen juristischer Personen in Aufsicht oder Geschäftsführung, wie z.B.:
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Des weiteren macht die D&O-Versicherung Sinn für Geschäftsführer von:
Mit einer D&O-Versicherung können Unternehmen sämtliche Organe und leitende Angestellte absichern.
Versicherbar sind neben dem Unternehmensinhaber auch Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen sowie alle weiteren Führungskräfte. Der Versicherungsschutz gilt dabei ausschließlich für die versicherten Personen, nicht für das Unternehmen selbst.
Durch die D&O-Versicherung werden Schadensersatzansprüche abgedeckt, welche durch Verletzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Hierunter fallen sowohl Ansprüche aus dem Innen- wie auch aus dem Außenverhältnis.
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Weitere Beispiele für mögliche Schadensersatzansprüche:
Für die Begründung eines Schadensersatzanspruchs reicht bereits leichte Fahrlässigkeit aus.
Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sollten insbesondere die folgenden drei Leistungsbereiche abgedeckt werden.
Dieser Baustein deckt zivilrechtliche Ansprüche des Unternehmens im Innenverhältnis sowie von dritten Personen ab.
Zum Versicherungsschutz gehören die Regulierung von berechtigten Forderungen sowie die Schadensabwehr. Die Versicherung übernimmt dabei sämtliche Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige.
Sinnvoll ist zudem der Einschluss eines Strafrechtsschutzes in die D&O-Versicherung.
Dieser greift bei strafrechtlichen Prozessen gegen den Versicherten.
Kommt es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Führungskräften mit dem Unternehmen, springt der Anstellungsvertragsrechtsschutz ein.
Der Versicherungsschutz gilt dabei für den Manager und nicht für das Unternehmen. Übernommen werden somit alle Kosten, welche ansonsten von der Führungskraft übernommen werden müssten. Versicherungsschutz besteht auch bei außergerichtlichen Verfahren, wobei hier jedoch ein Selbstbehalt gilt. Der Manager schließt diese Police immer für sich selbst ab.
Wichtig ist auch, auf eine vertragliche Nachmeldefrist zu achten.
In vielen Fällen zeigen sich die Auswirkungen einer Fehlentscheidung oft erst nach mehreren Jahren. Deshalb ist es wichtig, dass die gewählte D&O-Versicherung eine Nachmeldefrist enthält. Es ist dann unerheblich, wann die Schadensereignisse genau verursacht wurden. Entscheidend ist, dass der Schaden während der Vertragslaufzeit auftritt. Wie lange die Nachmeldefrist genau gilt, hängt immer von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Für kleinere Unternehmen fällt die D&O-Versicherung günstiger aus.
Vor dem Vertragsabschluss führen die Versicherer eine individuelle Risikokalkulation durch. Je nach Eigentümerstruktur oder Gründung des Unternehmens, werden Zu- oder Abschläge verteilt.
4 Faktoren beeinflussen die Prämie einer D&O-Versicherung maßgeblich:
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Leistungsumfang
Vor Abschluss einer D&O-Versicherung sollte sich der Versicherungssuchende genauestens mit den spezifischen Leistungen des gewählten Tarifes auseinandersetzen.
Oftmals bieten verschiedene Versicherer den gleichen Leistungsumfang zu unterschiedlichen Prämien an.
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Die Vertragslaufzeit beschreibt die Dauer, für die sich ein Gewerbetreibender vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft bindet.
Üblich sind Vertragslaufzeiten zwischen einem und drei Jahren. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit, umso günstiger der Versicherungsbeitrag.
Ein kleines Unternehmen hat Anspruch auf Subventionen aus EU-Fördermitteln. Ein leitender Angestellter trägt die Verantwortung dafür, diese zu beantragen. Er verpasst jedoch die Frist für den Antrag, sodass der Anspruch auf Fördermittel nicht mehr gültig ist. Der leitende Angestellte wird von dem Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe der Subventionen verklagt. Hier greift die D&O-Versicherung.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig und kann die Kosten für einen Auftrag, der von einem dritten Unternehmen ausgeführt wurde, nicht begleichen. Der Manager steht in der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, tut dies aber nicht rechtzeitig. In diesem Fall würde ein Geschäftsführer ohne D&O-Versicherung für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Überschuldung fällig sind, zahlen müssen. Die Versicherung kommt für den Schaden auf.