Rechtsschutz

Aus einer kleinen Unstimmigkeit oder einem vermeintlich harmlosen Fehler kann schnell ein langwieriger Rechtsstreit entstehen. Selbst bei einem relativ geringen Streitwert fallen in diesem Fall hohe Gerichts- und Anwaltskosten an. Gerade für kleinere Unternehmen mit wenigen Rücklagen ist die Gefahr sehr hoch, aufgrund eines Gerichtsverfahrens insolvent zu gehen.

Durch den rechtzeitigen Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung lässt sich dies jedoch verhindern. Gute Policen gibt es oft schon für eine geringe jährliche Prämie. Bei den meisten Assekuranzen lässt sich der Versicherungsschutz individuell nach dem persönlichen Bedarf zusammenstellen.


Welche Risiken deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Kommt es zu einem Streit vor Gericht ist eine Firmenrechtsschutzversicherung ein unerlässlicher Schutz für das Unternehmen.

 

Ein Grund hierfür ist, dass die Rechtsschutzversicherung für die Kosten infolge von juristischen Auseinandersetzungen aufkommt. Welchen Leistungsumfang ein Rechtsschutz erbringt, hängt stark von dem gewählten Tarif und Versicherer ab. Zu den am häufigsten abgedeckten Risiken zählen:

 

 

Streitigkeiten mit Sozialgerichten
Schutz bei Schadensersatzansprüchen von Dritten
Rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern
Kostenlose telefonische Beratung zu allen Rechtsfragen

Rechtsschutz bei Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten
Versicherungsschutz bei Streitigkeiten mit Finanzbehörden
Disziplinar-, Standes-Rechtsschutz sowie Verwaltungsrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz

 

Mittlerweile bieten nahezu alle Versicherer ihren Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an.

 

Dabei geben versierte Anwälte Auskünfte zu allen Rechtsfragen. Bei guten Policen gibt es diese Möglichkeit auch für nicht versicherte Rechtsgebiete. Zudem übernehmen zahlreiche Assekuranzen zumindest anteilig die Kosten für einen Mediator. Dabei handelt es sich um einen neutralen Vermittler, der versucht, außergerichtlich eine für beide Parteien befriedigende Lösung zu finden. Vorteilhaft ist dabei, wenn der Versicherte den Mediator frei wählen kann.


Zusätzliche Leistungen in den Rechtsschutz aufnehmen

Die Firmenrechtsschutzversicherung lässt sich durch einzelne Bausteine individuell zusammenstellen.

 

Neben den Standardleistungen des allgemeinen Rechtsschutzes bieten viele Assekuranzen noch die Möglichkeit, diese durch einige interessante Zusatzleistungen zu ergänzen:

 

Bonitätsprüfung

 

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, können sich Unternehmen bereits im Vorfeld von der Bonität ihrer potenziellen Kunden überzeugen.

 

Inkasso-Service

 

Der Inkasso-Service unterstützt den Versicherten beim außergerichtlichen Einzug von offenen Forderungen.

 

Vertrags-Mediation

 

Vertrags-Mediation ermöglicht es, sich bei Vertragsangelegenheiten außergerichtlich zu einigen und Prozesse zu vermeiden.

 

Private Rechtsschutzversicherung

 

Bei vielen Tarifen ist es möglich, eine private Rechtsschutzversicherung für den Geschäftsführer und seine Familie zu inkludieren.


Wo liegen die Unterschiede zwischen einem passiven Rechtsschutz und einer Stand-Alone Rechtsschutzversicherung?

In vielen Versicherungen, wie beispielsweise der Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ist automatisch ein passiver Rechtsschutz miteingeschlossen.

 

Aber Vorsicht: Ein passiver Rechtsschutz ersetzt keinesfalls eine Stand-Alone Rechtsschutzversicherung.

 

Anders als ein eigenständiger Firmenrechtsschutz greift die passive Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn es gilt eine unberechtigte Schadensersatzforderung im Rahmen der betreffenden Versicherung abzuweisen.

 

Wird zum Beispiel eine Forderung aufgrund eines vermeintlichen Personenschadens an den Gewerbetreibenden gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt der passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht die Schadensersatzforderung gerichtlich ab.

 

Im Gegensatz zum passiven Rechtsschutz übernimmt der Firmenrechtsschutz auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, welche vom Gewerbetreibenden selbst ausgehen.

 

Zahlt ein Kunde beispielsweise nicht die vereinbarten Kosten, kann der Gewerbetreibende den Betrag vor Gericht einfordern. Während die Stand-Alone Versicherung die Kosten eines solchen Rechtsstreits trägt, würde der passive Rechtsschutz hier nicht greifen.


Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Rechtsschutzversicherung?

Die Prämienhöhe hängt maßgeblich von dem gewählten Tarif und dem Versicherer ab.

 

So können die Preise trotz ähnlicher Konditionen stark variieren. Aber auch andere Kriterien sind ausschlaggebend für die Kosten einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Mithilfe folgender Variablen lassen sich die Kosten einer Rechtsschutzversicherung senken:

  • Versicherungssumme: Die Versicherungssumme gibt an bis zu welcher Schadenshöhe das Unternehmen abgesichert ist. Eine höhere Deckungssumme bedeutet mehr Schutz für den Betrieb, geht aber in der Regel auch mit einer höheren Prämie einher.
  • Selbstbeteiligung: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt auch die Prämie aus. Aber Vorsicht, der Selbstbehalt muss im Schadensfall vollständig durch den Unternehmer getragen werden können. Andernfalls deckt die Versicherung die Schadenssumme nicht.
  • Versicherungsumfang: Der Firmenrechtsschutz lässt sich durch diverse Deckungserweiterungen ergänzen. Dies erhöht den Versicherungsschutz, kann aber auch die Prämie steigern.
  • Laufzeit: Oftmals kann der Gewerbetreibende selbst über die Dauer des Vertrages entscheiden. In der Regel besteht hier die Wahl zwischen einer Vertragslaufzeit von einem oder 3 Jahren. Eine längere Laufzeit wird häufig mit einer niedrigeren Prämie belohnt.

Was sollte man vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten?

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gibt es einige Punkte, welche der Unternehmer dringend beachten sollte:

 

Deckungssumme

 

Der Unternehmer sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen.

 

Die Deckungssumme gibt an, bis zu welchem Betrag die Kosten für eine juristische Streitigkeit von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden. Zu den übernommenen Kosten zählen Gerichts- und Anwaltskosten, Zeugengelder und Honorare für Gutachter, das Stellen einer Kaution als zinsloses Darlehen und, falls erforderlich, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Gerade bei größeren Prozessen können die Kosten schnell auf mehrere Zehntausend Euro steigen. Selbstständige, Freiberufler oder kleinere Unternehmen sind oftmals nicht dazu in der Lage, solche Beträge aus eigener Tasche zu zahlen. Wer nicht auf sein Recht verzichten möchte, sollte deshalb in jedem Fall eine Firmenrechtsschutzversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme abschließen. Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, sollten einen genauen Blick auf die dabei geltenden Konditionen werfen. Je nach Tarif sind die Deckungssummen im Ausland auf einen Betrag von 25.000 Euro begrenzt. Mittlerweile bieten einige Versicherungen jedoch auch Tarife mit einer unbegrenzten Deckung an. Um auch bei größeren Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert zu sein, sollte die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro betragen. Oft wird zudem noch eine maximale Kautionssumme festgelegt. Diese beträgt zumeist 250.000 Euro und wird von der Firmenrechtsschutzversicherung als zinsloses Darlehen vergeben.

 

Selbstbehalt

 

Ein ebenfalls wichtiges Kriterium ist die Selbstbeteiligung.

 

Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes lässt sich die Prämie der Firmenrechtsschutzversicherung deutlich reduzieren. Experten empfehlen eine Selbstbeteiligung von 250 Euro pro Schadensfall. Viele Versicherer verzichten auf den Selbstbehalt, wenn der Versicherte lediglich eine Erstberatung in Anspruch nimmt. Dazu bieten einige Assekuranzen einen Nachlass, falls der Kunde sich für einen Partneranwalt des Versicherers entscheidet.

 

Wartezeit

 

Wie bei privaten Rechtsschutzversicherungen auch, gilt beim Firmenrechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten für verschiedene Leistungsarten.

 

Welche Leistungsarten von der Wartezeit betroffen sind, variiert von Versicherer zu Versicherer und ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst nach Ende dieses Zeitraums. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Police erst abgeschlossen wird, wenn sich ein Rechtsstreit bereits anbahnt. Geht jedoch infolge eines Vertragswechsels die Vorversicherung nahtlos in den neuen Tarif über, entfällt die Wartezeit in der Regel.


Was sind typische Schadensfälle einer Rechtsschutzversicherung?

Klage nach Mitarbeiterkündigung

 

Ein Mitarbeiter wird gekündigt.

 

Ein Restaurantbetreiber kündigt seinem Angestellten, nachdem dieser mehrfach negativ am Arbeitsplatz aufgefallen ist.

 

Um sich gegen die Kündigung zu wehren, reicht der Angestellte eine Kündigungsschutzklage ein. Obwohl die Klage abgewiesen und die Kündigung für rechtens erklärt wird, entstehen hohe Anwaltskosten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese.

 

Fehler bei der Abrechnung

 

Fehlerhafte Abrechnung.

 

Nach Bestellung und Überweisung des fälligen Betrages fällt dem Dachdecker auf, dass dem Lieferanten bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen ist.

 

Als er den Lieferer auf den Fehler hinweist und den überschüssigen Betrag zurückverlangt, streitet dieser alles ab. Der Streit muss vor Gericht geklärt werden. Es fallen hohe Anwaltskosten an, welche von dem Rechtsschutz übernommen werden.