Branchenpolice - Kleinflotte

Schützt vor ungeplanten Ausgaben - schon ab drei Motorfahrzeugen. Fuhrparks binden Kapital, auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Umso ärgerlicher, wenn zu den laufenden Kosten noch die ungeplanten Ausgaben durch Unfälle oder Rangierschäden kommen.


Welche Risiken werden in der Branchenpolice abgesichert?

Die Kfz-BranchenPolice bietet Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen und optionalen Versicherungsvarianten. Die Leistungen hängen von der gewählten Versicherungsvariante ab:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor privatrechtlichen Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt werden oder ein Vermögensschaden eintritt. Darüber hinaus ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Kfz-Umweltschadensversicherung enthalten, die Sie vor den Folgen eines Umweltschadens schützt, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz gegen Sie erhoben werden.
  • Kfz-Teilkaskoversicherung
    Die Kfz-Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen entstanden sind. Durch die Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug unter anderem versichert gegen:
    • Diebstahl
    • Brand oder Explosion
    • unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Tieren
    • Glasbruchschäden,
    • durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden bis zu 5.000 EUR.
  • Kfz-Vollkaskoversicherung
    • weitreichender Versicherungsschutz
      Sie profitieren bei der Kfz-Vollkaskoversicherung von allen Teilkaskoleistungen und erhalten Versicherungsschutz auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden und mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus).
    • Schutz bei Fährüberfahrten
      Ihr Fahrzeug ist auch bei dem Transport auf einer Fähre abgesichert für den Fall, dass das Schiff in Seenot gerät und das Fahrzeug dadurch untergeht, über Bord gespült wird oder geopfert werden muss.

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

  • Pkw in Eigenverwendung, Krafträder und Leichtkrafträder/roller, Camping-Kfz, Trikes und Quads
  • Lieferwagen Werkverkehr
  • Landwirtschaftliche Zugmaschine und Anhänger landwirtschaftlicher Zugmaschinen
  • Wohnanhänger und Anhänger/Auflieger im Werk- und Privatverkehr

Die Branchenpolice gilt für Unternehmen folgender Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Dienstleistungen
  • freie Berufe (z. B. Arzt, Architekt, Rechtsanwalt)
  • Genossenschaften
  • Handel
  • Handwerk (ohne Bau)
  • Industrie
  • Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Garten- und Landschaftsbau)
  • Vereine, Verbände, sonstige Organisationen
  • öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen

Vorteile der Branchenpolice

  • speziell konzipiert für kleine gewerbliche Fuhrparks ab drei Motorfahrzeugen
  • günstige Schadenfreiheitsrabatt-Einstufungen für Pkw und Nutzfahrzeuge möglich
  • schon in der Haftpflicht enthalten: Die Kfz-Umweltschadensversicherung