IT-Haftpflicht

Freiberufler in der IT-Branche sind durch die Natur ihrer Tätigkeit einem hohen Risiko ausgesetzt. Bereits eine kurze Unachtsamkeit reicht aus, um schwerwiegende Fehler oder Datenverluste zu verursachen. Kommt es zu einem Schadensanspruch, muss der Unternehmer uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haften.

Die IT-Haftpflichtversicherung bietet einen optimal auf die Bedürfnisse der Branche abgestimmten Haftpflichtschutz. Im Gegensatz zu einer klassischen Betriebshaftpflicht, werden dabei vor allem reine Vermögensschäden abgesichert, welche in der IT-Branche besonders häufig vorkommen können.

Ebenfalls schützt die IT-Haftpflicht den Versicherungsnehmer vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen, welche, bei Bedarf auch vor Gericht, abgewehrt werden.


Wer benötigt eine IT-Haftpflichtversicherung?

Eine gesetzliche Vorgabe zum Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung für Dienstleister gibt es zwar nicht, jedoch verlangen viele Auftraggeber mittlerweile den Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes.

 

IT-Dienstleister tragen ihren Kunden gegenüber hohe Verantwortung und müssen für eigene Fehler haften. Somit ist die IT-Haftpflicht nicht nur ein wichtiger finanzieller Schutz, sondern sie bewahrt den Unternehmer auch davor, im Schadensfall seinen Auftraggeber als Kunden zu  verlieren.

 

Generell kommt eine IT-Haftpflicht für jeden in Frage, der beratende oder programmierende Leistungen im IT-Bereich ausführt:

  • EDV-Dienstleister
  • Webdesigner
  • SEO-Agenturen
  • Internet Service Provider
  • iOS/Android Entwickler
  • IT Service-Provider
  • IT-Dienstleister und IT-Berater
  • IT-Sachverständige bzw. EDV-Gutachter
  • IT-Tester
  • Open Source Entwickler
  • SAP-Berater
  • System-Administratoren

Leistungen der IT-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden.

 

Unter echten Vermögensschäden werden finanzielle Nachteile von Dritten verstanden, die keinen Personen- oder Sachschaden zum Ursprung haben. Unechte Vermögensschäden treten dagegen immer als Folge eines Personen- oder Sachschadens auf.

 

Die IT-Haftpflicht kommt in erster Linie für Vermögensschäden auf, die der Dienstleister seinen Kunden zufügt.

 

Während die klassische Betriebshaftplicht lediglich unechte Vermögensschäden abdeckt, kommt die IT-Haftpflicht für reine Vermögensschäden auf. Hierfür können je nach Bedarf auch höhere Versicherungssummen gewählt werden. Zudem lassen sich mit der IT-Haftpflicht auch Personen- und Sachschäden absichern.

 

Zunächst prüft die IT-Haftpflichtversicherung inwieweit die gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt berechtigt sind.

 

Sofern dies nicht der Fall ist, werden die Ansprüche durch die IT-Haftpflicht abgewehrt. Dabei werden sämtliche Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige übernommen. Sofern die Forderungen berechtigt sind, erfolgt eine umgehende Regulierung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Ansprüche, denen kein Versicherungsschutz gewährt wird:

  • zur Erbringung der geschuldeten Leistung
  • begründet durch Garantiezusagen
  • zur Nacherfüllung oder Nachbesserung
  • bei Selbstvornahme des Anspruchstellers/ Dritter im Zuge der Gewährleistung
  • zum Schadensersatz bei Leistungsverzögerung, entstanden durch grob fahrlässige Fehleinschätzungen der Ressourcen eines Unternehmens
  • Schadensforderungen infolge von vorsätzlich verursachten Nachteilen Dritter
  • Schadensersatz für Schäden, entstanden im Rahmen des unternehmerischen Risikos

Wichtige tarifliche Optionen bei IT-Haftpflichtversicherungen

Es empfehlen sich Tarife, welche eine sogenannte "All-Risk-Absicherung" bieten.

 

Bei diesen ist es nicht erforderlich, verschiedene Risiken spezifisch in der Police aufzulisten. Stattdessen sind alle branchentypischen Haftungsrisiken automatisch versichert. Ausgenommen sind lediglich die in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse. 

 

IT-Dienstleister sind heutzutage regelmäßig im europäischen oder weltweiten Ausland tätig.
Deshalb muss die Haftpflichtversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz bieten. Dabei muss genau auf die Versicherungssumme für Projekte im Ausland geachtet werden. 

 

IT-Freelancer sollten bei ihrer Haftplicht besonders auf eine "offene Deckung" achten.
In diesem Bereich arbeiten die Dienstleister zumeist projektabhängig, wobei für jeden Auftrag unterschiedliche Leistungen angeboten werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz sämtliche Tätigkeiten des IT-Dienstleisters umfasst. Ebenfalls relevant ist, dass auch Schadensersatzforderungen aufgrund einer verzögerten Auftragserstellung abgesichert sind. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Softwareimplementierung oder Softwareentwicklung.

Der Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht sollte auch die Abdeckung von Schadensersatzforderungen aufgrund mangelhaft oder nicht ausgeführter Aufträge beinhalteten.

 

Hierzu gehören beispielsweise Verzugsschäden sowie entgangene Umsätze des Kunden. Das sind nur zwei Beispiele für Risiken, die sich je nach Versicherer als Zusatz in den Tarif einschließen lassen. Für IT-Dienstleister besteht bereits vor der finalen Freigabe, beziehungsweise Abnahme des Auftrags, ein erhöhtes Schadensrisiko. Da nicht selten Fehler bei der Entwicklung von Software entstehen, ist es wichtig, dass bereits während der Implementierungsphase Versicherungsschutz besteht.


Was kostet eine IT-Haftpflichtversicherung?

Die Prämie einer IT-Haftpflichtversicherung setzt sich hauptsächlich aus den folgenden vier Faktoren zusammen:

 

Deckungssumme

 

Eine IT-Haftpflichtversicherung macht nur dann Sinn, wenn im Schadensfall eine ausreichende Deckung besteht.

 

Deshalb sollten sich IT-Dienstleister vorab genaue Gedanken über eine eventuelle Schadenshöhe machen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass reine Vermögensschäden mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgesichert werden. Experten empfehlen in diesem Bereich eine Deckung von mindestens 500.000 Euro. Die meisten Versicherer bieten zusätzlich noch die Möglichkeit, auch Personen- und Sachschäden abzusichern. Je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsbeitrag. Deshalb ist die Risikoanalyse, wie zuvor erwähnt, vor Versicherungsabschluss unumgänglich.

 

Leistungsumfang

 

Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Tarife mit unterschiedlichen Leistungen an.

 

Oft kann der Unternehmer durch einen detaillierten Vergleich sparen, da unterschiedliche Versicherer identische Leistungen zu unterschiedlichen Prämien anbieten. Generell sollte das Angebot auf den Bedarf des Unternehmers abgestimmt sein und oft bietet es sich an, individuell benötigte branchenspezifische Sonderleistungen ergänzend einzuschließen. Freelancer oder IT-Dienstleister, die im Ausland tätig sind, erhalten unter „Optionen bei IT-Haftpflichtversicherungen“ Empfehlungen zur Wahl passender Tarife.

 

Selbstbeteiligung

 

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren.

 

Allerdings sollte beachtet werden, dass es sich bei der IT-Haftpflicht um eine Existenzsicherung handelt, da im Falle eines Schadens schnell die Existenzgrundlage des Dienstleisters zerstört werden kann. Deshalb ist ein hoher Selbstbehalt nur bedingt zu empfehlen.

 

Vertragslaufzeit

 

Auch bei der Wahl der Vertragslänge kann an der Prämie gespart werden.

 

Denn: Je länger der Zeitraum, für den der Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger die Prämie. In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit zwischen einem und drei Jahren. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch eine längere Bindung an den Versicherer.


Exemplarische Fälle für die IT-Haftpflicht

Unzureichende Datensicherung

 

Fahrlässiger Datenverlust.

 

Der Programmierer entwickelt eine neue Datenbank und übernimmt dabei auch die Überspielung der Daten. Leider verzichtet der Dienstleister dabei auf eine Datensicherung. Nach Fertigstellung des Auftrags stellt der Kunde fest, dass wichtige Daten verloren gegangen sind, die nun aufwendig wiederbeschafft werden müssen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten werden von der IT-Versicherung getragen.

 

Verstoß gegen Bildrechte

 

Bildrechte wurden verletzt.

 

Ein Webdesigner erstellt für seinen Kunden eine komplette Webseite inklusive Grafiken und Texten. Dabei wird versehentlich ein nicht lizenziertes Bild verwendet. Dieser Verstoß gegen die Bildrechte hat eine hohe Schadensersatzforderung zur Folge. Besteht eine IT-Haftpflicht, übernimmt diese die Kosten der Forderung und der Fehler bleibt folgenlos für den Webdesigner.