Eine gesetzliche Vorgabe zum Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung für Dienstleister gibt es zwar nicht, jedoch verlangen viele Auftraggeber mittlerweile den Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes.
IT-Dienstleister tragen ihren Kunden gegenüber hohe Verantwortung und müssen für eigene Fehler haften. Somit ist die IT-Haftpflicht nicht nur ein wichtiger finanzieller Schutz, sondern sie bewahrt den Unternehmer auch davor, im Schadensfall seinen Auftraggeber als Kunden zu verlieren.
Generell kommt eine IT-Haftpflicht für jeden in Frage, der beratende oder programmierende Leistungen im IT-Bereich ausführt:
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Die Haftpflicht unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
Unter echten Vermögensschäden werden finanzielle Nachteile von Dritten verstanden, die keinen Personen- oder Sachschaden zum Ursprung haben. Unechte Vermögensschäden treten dagegen immer als Folge eines Personen- oder Sachschadens auf.
Die IT-Haftpflicht kommt in erster Linie für Vermögensschäden auf, die der Dienstleister seinen Kunden zufügt.
Während die klassische Betriebshaftplicht lediglich unechte Vermögensschäden abdeckt, kommt die IT-Haftpflicht für reine Vermögensschäden auf. Hierfür können je nach Bedarf auch höhere Versicherungssummen gewählt werden. Zudem lassen sich mit der IT-Haftpflicht auch Personen- und Sachschäden absichern.
Zunächst prüft die IT-Haftpflichtversicherung inwieweit die gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt berechtigt sind.
Sofern dies nicht der Fall ist, werden die Ansprüche durch die IT-Haftpflicht abgewehrt. Dabei werden sämtliche Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige übernommen. Sofern die Forderungen berechtigt sind, erfolgt eine umgehende Regulierung bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Es empfehlen sich Tarife, welche eine sogenannte "All-Risk-Absicherung" bieten.
Bei diesen ist es nicht erforderlich, verschiedene Risiken spezifisch in der Police aufzulisten. Stattdessen sind alle branchentypischen Haftungsrisiken automatisch versichert. Ausgenommen sind lediglich die in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse.
Der Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht sollte auch die Abdeckung von Schadensersatzforderungen aufgrund mangelhaft oder nicht ausgeführter Aufträge beinhalteten.
Hierzu gehören beispielsweise Verzugsschäden sowie entgangene Umsätze des Kunden. Das sind nur zwei Beispiele für Risiken, die sich je nach Versicherer als Zusatz in den Tarif einschließen lassen. Für IT-Dienstleister besteht bereits vor der finalen Freigabe, beziehungsweise Abnahme des Auftrags, ein erhöhtes Schadensrisiko. Da nicht selten Fehler bei der Entwicklung von Software entstehen, ist es wichtig, dass bereits während der Implementierungsphase Versicherungsschutz besteht.
Die Prämie einer IT-Haftpflichtversicherung setzt sich hauptsächlich aus den folgenden vier Faktoren zusammen:
Deckungssumme
Eine IT-Haftpflichtversicherung macht nur dann Sinn, wenn im Schadensfall eine ausreichende Deckung besteht.
Deshalb sollten sich IT-Dienstleister vorab genaue Gedanken über eine eventuelle Schadenshöhe machen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass reine Vermögensschäden mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgesichert werden. Experten empfehlen in diesem Bereich eine Deckung von mindestens 500.000 Euro. Die meisten Versicherer bieten zusätzlich noch die Möglichkeit, auch Personen- und Sachschäden abzusichern. Je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsbeitrag. Deshalb ist die Risikoanalyse, wie zuvor erwähnt, vor Versicherungsabschluss unumgänglich.
Leistungsumfang
Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Tarife mit unterschiedlichen Leistungen an.
Oft kann der Unternehmer durch einen detaillierten Vergleich sparen, da unterschiedliche Versicherer identische Leistungen zu unterschiedlichen Prämien anbieten. Generell sollte das Angebot auf den Bedarf des Unternehmers abgestimmt sein und oft bietet es sich an, individuell benötigte branchenspezifische Sonderleistungen ergänzend einzuschließen. Freelancer oder IT-Dienstleister, die im Ausland tätig sind, erhalten unter „Optionen bei IT-Haftpflichtversicherungen“ Empfehlungen zur Wahl passender Tarife.
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Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren.
Allerdings sollte beachtet werden, dass es sich bei der IT-Haftpflicht um eine Existenzsicherung handelt, da im Falle eines Schadens schnell die Existenzgrundlage des Dienstleisters zerstört werden kann. Deshalb ist ein hoher Selbstbehalt nur bedingt zu empfehlen.
Auch bei der Wahl der Vertragslänge kann an der Prämie gespart werden.
Denn: Je länger der Zeitraum, für den der Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger die Prämie. In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit zwischen einem und drei Jahren. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch eine längere Bindung an den Versicherer.
Der Programmierer entwickelt eine neue Datenbank und übernimmt dabei auch die Überspielung der Daten. Leider verzichtet der Dienstleister dabei auf eine Datensicherung. Nach Fertigstellung des Auftrags stellt der Kunde fest, dass wichtige Daten verloren gegangen sind, die nun aufwendig wiederbeschafft werden müssen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten werden von der IT-Versicherung getragen.
Ein Webdesigner erstellt für seinen Kunden eine komplette Webseite inklusive Grafiken und Texten. Dabei wird versehentlich ein nicht lizenziertes Bild verwendet. Dieser Verstoß gegen die Bildrechte hat eine hohe Schadensersatzforderung zur Folge. Besteht eine IT-Haftpflicht, übernimmt diese die Kosten der Forderung und der Fehler bleibt folgenlos für den Webdesigner.