Die große Mehrheit aller Gewerbe in Deutschland lässt sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen Forderungen Dritter absichern.
Dies ist auch aus gutem Grund notwendig: Schäden, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit, gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, können schnell in die Millionen gehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Gewerbehaftpflichtversicherung genannt, schützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gegen Personen-, Sach- und unter Umständen auch Vermögensschäden. Da Gewerbetreibende gesetzlich zur Erbringung eines Schadensersatzes verpflichtet sind (§ 823 Abs. 1 BGB) und dies schnell die Existenz des Selbstständigen bedrohen kann, ist diese Versicherung fast schon obligatorisch für jeden Gewerbetreibenden.
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements fast aller Unternehmen.
Unternehmer müssen nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für das ihrer Mitarbeiter in vollem Umfang haften. Da es trotz größter Sorgfalt nicht immer möglich ist, alle Risiken und Gefahren zu vermeiden, schützt die Betriebshaftpflichtversicherung das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor möglichen Schadensersatzforderungen Dritter.
Im Bereich der Haftpflichtversicherungen gibt es drei zentrale Versicherungen:
Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Alle zielen darauf ab, die Haftungsrisiken gegenüber Dritten abzudecken, welche durch die unterschiedlichen betrieblichen Tätigkeiten hervorgerufen wurden. Je nach Situation und Tätigkeit sind unterschiedliche Versicherungen zu empfehlen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach-, Umwelt- und unechte Vermögensschäden ab.
Außerdem ist der gesamte Betrieb/die Praxis/die Kanzlei/das Büro und das gesamte Personal durch die Versicherung abgedeckt. Die Betriebshaftpflicht empfiehlt sich also für jedem Gewerbetreibenden mit Kundenkontakt, eigenen Räumlichkeiten oder Mitarbeitern.
Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige vorgesehen.
Sie umfasst in der Regel alle Schadensarten der Betriebshaftpflicht und bietet in den meisten Tarifen ebenfalls eine Absicherung gegen echte Vermögensschäden. Sie wird häufig gewählt, wenn eine Versicherungspflicht für Vermögensschäden besteht.
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet ausschließlich Schutz gegen Vermögensschäden.
Sie dient oft als Zusatzbaustein für die Betriebshaftpflichtversicherung. Zusammen bieten beide Versicherungen umfassenden Schutz für alle mit eigenen Räumlichkeiten, Mitarbeitern, Kundenkontakt und erhöhtem Risiko für Vermögensschäden.
Rufen Sie uns gerne unter der oben genannten Nummer an und wir klären jegliche offenen Fragen zu unseren Versicherungsprodukten mit Ihnen persönlich.
Gesetzlich ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, verursachte Schäden zu ersetzen – und zwar ohne finanzielle Obergrenze.
Das macht die Betriebshaftpflichtversicherung zum grundlegenden Schutz für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler jeglicher Art.
Unternehmen
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für Unternehmen jeder Branche und Größe:
Bürobetriebe, Einzelhandel, Handwerk & Bau, Heilwesen & Pflege, IT & Medien, Schönheit & Wellness und alle anderen Berufe, welche das Risiko eines Fremdschadens bergen. Für einige Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sogar Voraussetzung für die Arbeitszulassung. Die Unternehmensform spielt hierbei keine Rolle. Personengesellschaften, GmbHs und AGs werden hier gleichermaßen in die Pflicht genommen. Selbst wenn nicht persönlich für eventuelle Schäden gehaftet werden muss, können die Risiken das finanzielle Wohl des Unternehmens gefährden. Ebenso wenig spielt die Größe des Unternehmens eine Rolle: Kleine, mittelständische und große Unternehmen sind dem Haftungsrisiko gleichermaßen ausgesetzt.
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert nicht nur Unternehmen gegen Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden ab, sondern auch Freiberufler und Selbstständige.
Genau wie bei Unternehmen, spielt bezüglich der Notwendigkeit einer Betriebshaftpflicht hier das Tätigkeitsfeld des Selbstständigen oder Freiberuflers zunächst keine Rolle, da in der Regel jeder Gewerbetreibende das Risiko eines Haftungsschadens trägt. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kann es bei einem selbstständigen oder freiberuflichen Unternehmer genauso wie bei einem großen Unternehmen zu kostspieligen Personen- und Sachschäden sowie in Folge dieser auftretenden Vermögensschäden kommen. Dieses Risiko macht eine Betriebshaftpflichtversicherung auch für Freiberufler und Selbstständige unverzichtbar.
Gewerbetätigkeit rund um die eigenen oder gemieteten Betriebsstätten, die betriebliche Tätigkeit an sich, sowie Produkte und Dienstleistungen können verschiedene Arten von Schäden verursachen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt gegen Schadensersatzforderungen aus Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung fungiert hierbei zudem als passiver Rechtsschutz, denn sie schützt nicht nur vor eventuellen Schadensersatzansprüchen, sondern prüft auch, ob diese berechtigt sind und kommt für eventuelle Verfahrenskosten auf.
Personenschäden an Dritten
Hier sind zum Beispiel Verletzungen, Gesundheitsschädigungen, allergische Reaktionen oder sogar Tod abgedeckt.
Bei derartigen Schäden fallen beispielsweise Kosten der Wiedergutmachung (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) sowie die der Wiederherstellung der Gesundheit (Arzt-, Krankenhausbesuch oder Rehabilitation) oder Kosten in Form von Ausgleich bei Berufsunfähigkeit (Rente) an. Daher zählen Personenschäden zu den teuersten Schadensarten.
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Sachschäden
Diese Schadensart entsteht, wenn der Selbstständige oder ein Mitarbeiter das Eigentum eines Kunden beschädigt.
Kommt Eigentum eines Dritten innerhalb der designierten Räumlichkeiten abhanden, haftet auch hierfür der Gewerbetreibende. Die Betriebshaftpflicht kommt dann für die Schadensersatzkosten auf und begleicht etwaige Forderungen. Ebenso im Versicherungsschutz enthalten sind Schäden am Eigentum des Vermieters.
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Vermögensfolgeschäden
Im Gegensatz zu echten Vermögensschäden, entstehen Vermögensfolgeschäden, wenn ein rein finanzieller Schaden beim Kunden als Folge eines durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Personen- oder Sachschadens verursacht wird. Echte Vermögensschäden hingegen entstehen durch die berufliche Tätigkeit selbst und können auf Wunsch als ergänzende Leistung gesondert im Versicherungsschutz hinzubucht werden.
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Diese können unter anderem durch die Lagerung und den Austritt gefährlicher Stoffe auf dem Betriebsgelände an privatem oder öffentlich-rechtlichem Eigentum, Gewässer oder Grund entstehen. Gelangen derartige Stoffe und Chemikalien beispielsweise in das Grundwasser, müssen aufwendige und kostspielige Reinigungsmaßnahmen erfolgen. Die Kosten hierfür übernimmt ein Umwelt-Basis-Schutz als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Grundsätzlich ist jede Person, die für das Unternehmen oder im Auftrag des versicherten Unternehmens handelt, durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Ausschlaggebende Faktoren sind, dass der Unternehmenssitz sich in Deutschland befindet und dass die Person Arbeiten erledigt, welche der Geschäftstätigkeit des Gewerbes dienen. Hierbei ist die Arbeitszeit oder die Art des Arbeitsverhältnisses zunächst unwichtig.
Der Versicherungsschutz ist nicht örtlich begrenzt:
ganz gleich, ob auf dem eigenen Betriebsgelände, im öffentlichen Raum oder bei Kunden - der Versicherungsschutz greift an all jenen Orten.
Standardmäßig greift die Versicherung allerdings nur EU-weit.
Viele Versicherungen haben in ihren Tarifen jedoch auch einen Schutz von Aktivitäten in nicht-EU-Staaten inkludiert. Unser Tarifvergleich hilft dabei, den benötigten Schutz zu berücksichtigen.
Jede Branche und jedes Gewerbe hat sein ganz eigenes Risikoprofil und somit individuelle Ansprüche an den benötigten Versicherungsschutz.
Die meisten Versicherer bieten aus diesem Grund auf verschiedene Berufe, Branchen und Betriebe zugeschnittene Tarife an. Einige der spezifischen Leistungen für die jeweiligen Gewerbe sind im Folgenden aufgelistet:
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Gastronomie
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Landwirtschaft
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Jedes Unternehmen verfügt über individuelle Risiken, die es mit der Betriebshaftpflicht abzudecken gilt. Nicht immer bieten die automatisch im Tarif mitinbegriffenen Leistungen ausreichenden Versicherungsschutz für einen Betrieb.
Um die Betriebshaftpflichtversicherung passgenau auf die Bedürfnisse des Unternehmens abstimmen zu können, bieten viele Versicherer die Möglichkeit den Versicherungsschutz um weitere optionale Zusatzleistungen zu ergänzen. Die Betriebshaftpflicht lässt sich unter anderem durch folgende Zusatzbausteine erweitern:
Um den für sich richtigen Betriebshaftpflichttarif zu finden, müssen zunächst die eigenen Prioritäten geklärt werden.
Hat eine günstige Prämie den höchsten Stellenwert für den Gewerbetreibenden, kann es sich lohnen, eine Selbstbeteiligung zu wählen. Für eine möglichst niedrige Prämie ist auch die Wahl Deckungssumme ausschlaggebend, denn je höher die Versicherungssumme, desto höher die Kosten. Wichtig: Die Deckungssumme sollte stets ausreichend hoch angesetzt werden, da sonst eine Unterversicherung droht. Liegt das Augenmerk hingegen mehr auf einem umfassenden Versicherungsschutz statt der Prämie, sollte der Fokus bei der Versicherungssuche vor allem auf die Höhe der Versicherungssumme sowie die gebotenen Leistungen gelegt werden.
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung variieren stark von Versicherer zu Versicherer. Zusätzlich spielen jedoch auch die folgenden Tarifbausteine eine kostenbestimmende Rolle:
Unternehmen sind täglich von einer Vielzahl an Haftpflichtrisiken bedroht. Die Schadensarten können dabei stark variieren. Die folgenden Beispiele helfen dabei, die Bandbreite an Schadensmeldungen besser zu verstehen.
Verletzung Dritter auf dem Betriebsgelände
Ein Fußgänger kommt nachts auf dem Betriebsgelände bei Blitzeis zu Fall und verletzt sich schwer. Es werden REHA-Kosten und Schadensersatz vom Betriebsinhaber verlangt. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
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Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Ein Mitarbeiter eines Schreinerbetriebes verliert den ihm zur Verfügung gestellten Generalschlüssel. Die gesamte Schließanlage des Gebäudes muss ausgetauscht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung begleicht den Schaden.
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Ein wegen fachlicher Mängel abgelehnter Bewerber verklagt den Inhaber eines Kosmetiksalons und wirft ihm Diskriminierung vor. Die unbegründeten Vorwürfe werden abgewehrt. Die Betriebshaftpflichtversicherung greift und zahlt.