Elektronik

Um jederzeit eine Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, wird in den meisten Unternehmen eine Vielzahl von elektronischen Geräten eingesetzt. Kommt es beispielsweise aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl oder durch einen Bedienungsfehler zu einem Ausfall, so ist dies immer mit hohen Folgekosten verbunden.

Oftmals reicht bereits der Ausfall eines Rechners oder Servers aus, um die gesamte betriebliche Tätigkeit stark einzuschränken oder gar komplett lahmzulegen. Kommt es zu einem längeren Stillstand drohen mitunter Umsatzeinbußen in Millionenhöhe. Dazu fallen noch weitere Kosten beispielsweise für die Beschaffung von Ersatzgeräten an.

Je länger die elektronischen Geräte ausfallen umso höher ist der finanzielle Schaden. Deshalb ist ein schneller und unbürokratischer Ersatz von enormer Bedeutung, damit der Geschäftsbetrieb so schnell als möglich wieder aufgenommen werden kann. Eine Elektronikversicherung schützt vor den finanziellen Risiken eines solchen Ausfalls und zählt deshalb zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen.


Was ist eine Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Kommunikations-, Informations- und Bürotechnik finanziell ab.

 

Da diese Art technischer Ausstattung für viele Unternehmen heutzutage unentbehrlich ist, kann eine Beschädigung (auch durch Fehlbedienung) oder Zerstörung und somit der Ausfall dieser, große finanzielle Einbußen für das Unternehmen bedeuten. Zusätzliche Ersatz- und Reparaturkosten treiben die Schadenssumme weiter in die Höhe. Da auch die Dauer des Ausfalles eine Rolle in der Schadenssumme spielt, ist ein schneller und unbürokratischer Ersatz von enormer Bedeutung. Eine Elektronikversicherung deckt Schadenskosten und ermöglicht dem Unternehmer, den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen - was sie zu einer der wertvollsten Versicherungen für das Gewerbe macht.


Für wen empfiehlt sich eine Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung ist speziell auf die Absicherung von hochwertigen elektronischen Geräten ausgerichtet, welche durch eine Inhaltsversicherung oftmals nur unzureichend geschützt sind.

 

Generell sollte daher jedes Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit bei einem Ausfall ihrer elektronischen Geräte stark beeinträchtigt sein würde, das Risiko mit einer Elektronikversicherung abdecken.

 

Anhand der folgenden Liste lässt sich ermitteln, inwieweit eine Elektronikversicherung sinnvoll ist:

  • Wird zur Verarbeitung von Daten in erster Linie Büroelektronik eingesetzt?
  • Hängt der Umsatz im Wesentlichen von einwandfreier Hard- und Software ab?
  • Kommen im Unternehmen besonders teure Spezialgeräte zum Einsatz?
  • Setzt das Unternehmen eine hohe Zahl von elektronischen Geräten ein?

 

Für Unternehmer, welche mindestens eine der aufgeführten Fragen mit „Ja“ beantworten können, lohnt es sich oft, eine Elektronikversicherung abzuschließen.

 

So lohnt sich eine Elektronikversicherung zum Beispiel für folgende Betriebe:

  • Unternehmen, deren Umsatz in besonderem Maße von den eingesetzten elektronischen Geräten abhängig ist.
  • Medienproduktionsunternehmen, bei denen es für einen reibungslosen Betriebsablauf auf eine optimal funktionierende Soft- und Hardware ankommt.
  • Copy-Shops und Druckereien mit empfindlichen Geräten, die besonders stark belastet werden.
  • Medizinische Einrichtungen, die besonders hochwertige Geräte zur Diagnostik und Patientendatenverarbeitung einsetzen.

Welche Risiken deckt die Elektronikversicherung ab?

Typische Fälle für die Elektronikversicherung sind Schäden aufgrund Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel.

 

Zwar sind elektronische Geräte auch über eine Inhaltsversicherung geschützt, jedoch reicht ihre Versicherungssumme bei besonders teuren Anlagen oftmals nicht aus. Dagegen sind die Leistungen der Elektronikversicherung speziell auf hochwertige Geräte und Anlagen ausgerichtet. Deshalb werden finanzielle Schäden unabhängig vom jeweiligen Wert durch die Elektronikversicherung reguliert.

 

Zusätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz einer Elektronikversicherung noch auf einen weiteren Bereich.

 

So sind nicht nur Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Unfälle, sondern auch solche, die aufgrund eines Bedienungsfehlers entstanden sind, durch die Elektronikversicherung abgedeckt. Viele Policen bieten eine Allgefahrendeckung, die lediglich solche Risiken vom Versicherungsschutz ausschließt, welche explizit in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Eine Elektronikversicherung kann neben dem Eigentümer der Anlagen auch von Leasing-Gebern, Leasing-Nehmern, Vermietern oder Entleihern abgeschlossen werden.


Welche Leistungen bietet eine Elektronikversicherung?

Kommt es zu einem Schaden an wichtigen elektronischen Geräten, kann dies den Betriebsablauf enorm einschränken.

 

Im schlimmsten Fall kann ein solcher Schaden sogar zu einer vorrübergehenden Betriebsschließung führen. Damit der finanzielle Schaden nach einem Ausfall so gering wie möglich gehalten wird, ist eine schnelle Schadensbehebung erforderlich. Eine Elektronikversicherung bietet in solchen Fällen eine schnelle und unbürokratische Abhilfe. Daher umfasst eine Elektronikversicherung in der Regel folgende Leistungen:

 

→ Schnelle Reparatur oder Ersatz von beschädigten Geräten
→ Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung von betriebswichtigen Daten
Schäden einer Betriebsunterbrechung in Folge eines abgedeckten Schadens
→ Abdeckung der Mietkosten für benötigte Ersatzgeräte

 

Abhängig von den Konditionen des abgeschlossenen Tarifs können auch weitere Leistungen in der Elektronikversicherung eingeschlossen sein. Alle inkludierten Leistungen können der Police entnommen werden.


Welche Kosten werden im Schadensfall von der Elektronikversicherung übernommen?

In einem Schadensfall übernimmt die Elektronikversicherung die entstandenen Kosten.

 

Wie auch die Leistungen einer Elektronikversicherung hängen die von dem Versicherer übernommenen Kosten jedoch von der jeweiligen Police ab. Zu den standardmäßig abgedeckten Kosten zählen:

 

→ Überschwemmung

 Schäden an versicherten Sachen, hervorgerufen durch Überschwemmung.

 

→ Keine Restwertanrechnung im Versicherungsfall

 Im Schadenfall wird die Entschädigungsleistung nicht um den Restwert gekürzt.

 

→ Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

 Kosten, welche durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler entstehen.

 

→ Schadensuchkosten

 Kosten durch die Lokalisierung der Schadensursache.

 

→ Bedienungsfehler

 Schäden, die durch einfache Bedienfehler entstehen.

 

→ Bewegungsrisiko

 Versicherungsschutz für elektronische Geräte während Transporten.

 

→ Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

 Der Versicherer verzichtet bis zu einem gewissen Schadensbetrag auf sein Recht, die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu kürzen.

 

→ Überspannungsschäden durch Blitzschlag

 Überspannungsschäden, die durch einen Blitz oder andere elektrische Erscheinungen in der Erdatmosphäre hervorgerufen werden.

 

→ Freizügigkeit zwischen den Versicherungsorten

 Besteht eine Freizügigkeit, so können die versicherten Sachen zwischen den verschiedenen Versicherungsorten frei bewegt werden.

 

→ Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen

 Automatischer Versicherung für Auswechslungen und Neuanschaffungen von elektrischen Anlagen und Geräten.

 

→ Auslandsdeckung

 Viele Versicherer bieten auch einen (begrenzten) Versicherungsschutz bei Schäden im Ausland an.

 

→ Dekontaminationskosten

 Kosten entstanden durch Dekontamination des Erdreiches in Folge eines versicherten Schadens.

 

→ Ersatzanlagen während des schadenbedingten Ausfalls

 Kosten für die Nutzung von Ersatzanlagen aufgrund eines schadenbedingten Ausfalls.

 

→ Einschluss bewegliche Geräte

 Versicherungsschutz für bewegliche Geräte (Laptops, Smartphones etc.).

 

→ Aufräum- und Abbruchkosten

 Aufräum- und Abbruchkosten, welche neben dem eigentlichen Schaden entstanden sind.

 

→ Mehrkostenversicherung durch Technologiefortschritt

 Kann eine versicherte Sache in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht oder nur durch hohen finanziellen Aufwand wiederbeschaffen/wiederhergestellt werden, trägt die Versicherung hierbei anfallende Mehrkosten.

 

→ Bewegungs- und Schutzkosten

 Müssen im Zuge der Schadensbehebung an versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden, können hierbei Bewegungs- und Schutzkosten entstehen.

 

→ Wiederbeschaffungs- oder Rekonstruktionskosten der Daten und Programme

 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem Schaden.

 

→ Keine Anrechnung einer Unterversicherung

 Beim Unterversicherungsschutz verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Der aktuelle Versicherungswert wird nicht ermittelt – Die Unterversicherung tritt somit nicht ein. Der Schaden wird im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme voll erstattet.


Welche optionalen Zusatzbausteine können in die Elektronikversicherung eingeschlossen werden?

Oftmals bieten Versicherungsgesellschaften Unternehmen mit umfangreichen EDV-Anlagen die Möglichkeit den Versicherungsschutz passgenau an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

 

Während die Elektronikversicherung in der Regel nur Standardrisiken abdecken, lassen sich auf Wunsch häufig weitere Risiken in Form von so genannten Zusatzbausteinen in die Police miteinschließen. Zu den gängigsten Erweiterungen gehören hier:

 

→ Softwareversicherung
 Datenträgerversicherung
→ Mehrkostenversicherung
Versicherung der Photovoltaikanlagen 

 

Durch eine Softwareversicherung wird sichergestellt, dass die zum Betreiben der Hardware erforderlichen Daten innerhalb kurzer Zeit ersetzt und wiederhergestellt werden.

 

Dazu werden wichtige Geschäftsdaten falls erforderlich neu beschafft. Die hierbei entstehenden Kosten können sehr hoch sein und werden durch die Softwareversicherung im Rahmen der vereinbarten Deckung komplett übernommen.


Welche Geräte werden durch eine Elektronikversicherung versichert?

Durch eine Elektronikversicherung lassen sich elektronische Geräte und Anlagen verschiedenster Art absichern. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie vielfältig die von der Elektronikversicherung abgedeckten Geräte sein können:

 

Anlagen der Informationstechnik:

 

EDV-Anlagen
Server und Rechenanlagen
→ Peripheriegeräte wie Drucker, Kopierer oder Scanner

 

Ein Reibungsloser Ablauf der Schadensregulierung ist für viele Betriebe unverzichtbar. Bei Schäden an den entsprechenden Geräten kommt die Elektronikversicherung für Ersatz, Überbrückung und Ausfallkosten auf. 

 

Anlagen der Kommunikationstechnik:

 

Telefonanlagen
→ Kommunikationsserver
→ Netzanlagen zum Betrieb von Knotenpunkten

 

Gerade Kommunikationsanlagen führen bei einem Ausfall zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. Unternehmen, welche Kommunikationslösungen für Dritte anbieten, erleiden in einem solchen Fall erhebliche Umsatzeinbußen.

 

Anlagen der Medizintechnik:

 

→ Diagnosegeräte
→ Geräte zur Verarbeitung von Patientendaten
→ Servereinrichtungen

 

Eine schnelle Reparatur bzw. Ersatz sind im medizinischen Bereich unabdingbar. Neben erheblichen Auswirkungen auf die medizinische Tätigkeit drohen hier hohe Verluste, da diese Geräte zumeist einen enormen Wert besitzen.


Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Elektronikversicherung?

Die Kosten einer Elektronikversicherung können von Versicherer zu Versicherer stark variieren. 

 

Zusätzlich spielen jedoch auch die folgenden Tarifbausteine eine kostenbestimmende Rolle:

  • Versicherungssumme (Deckungssumme): Die wichtigste Rolle spielt hierbei die Versicherungssumme. Diese richtet sich nach dem Wert der zu versichernden Elektronik. Je wertvoller, desto höher die Versicherungssumme.
  • Selbstbeteiligung: . Ein weiterer Faktor ist die Höhe des gewählten Selbstbehaltes. Dieser liegt in der Regel zwischen 150 und 1000 Euro. Hierbei gilt meist: Je höher die Selbstbeteiligung am Schaden, desto geringer die jährliche Prämie.
  • Versicherungsumfang: Auch beim Leistungsumfang gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede. In der Regel bieten die Versicherer einen ähnlichen Leistungsumfang an, den der Versicherungsnehmer dann noch je nach Bedarf weiter ergänzen kann. Je nach gewünschtem Leistungsumfang kann sich der Versicherungsbeitrag ändern.
  • Laufzeit: Auch die Vertragslaufzeit beeinflusst die Tarifauswahl. Üblicherweise beträgt die Laufzeit zwischen einem und drei Jahre, wobei die Versicherungsprämie in der Regel mit der Länge des Vertrages sinkt.

Schadensbeispiele einer Elektronikversicherung?

Blitzschlag beschädigt Computer

 

Beschädigtes Betriebseigentum.

 

Während eines starken Gewitters schlägt ein Blitz in den Betriebssitz eines Onlineshops. Dabei kommt es zu einer Überspannung, welche mehrere der Platinen der Firmenrechner beschädigt. Wird der Schaden nicht zeitnah behoben, muss das Unternehmen mit hohen Kosteneinbußen rechnen. Die Elektronikversicherung kommt finanziell für den entstandenen Schaden auf. 

 

Einbruchdiebstahl im Copyshop

 

Ein Fremder verschafft sich unberechtigt Zutritt zu den Räumlichkeiten eines Unternehmens.

 

Unbekannte Täter brechen in den Copy-Shop ein. Sie beschädigen einen Teil der Einrichtung und entwenden mehrere professionelle Drucker. Zwar kommt die Inhaltsversicherung für die Beschädigung an der Betriebseinrichtung auf, jedoch deckt sie nicht die hohen Kosten der Elektronikgeräte ab. Damit der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, begleicht die Elektronikversicherung die Kosten.