Jeder Selbstständige oder Freiberufler, der bei einem Kunden, Patienten, Mandanten oder einer sonstigen Person einen Vermögensschaden verursacht, kann in unbegrenzter Höhe hierfür haftbar gemacht werden.
Dies kann für den Gewerbetreibenden schnell einen großen finanziellen Verlust, in manchen Fällen sogar ein Existenzrisiko bedeuten. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist aus diesem Grund für jeden Selbstständigen oder Freiberufler unabdingbar. Für die Ausübung einiger besonders risikoreicher Berufe ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert reine Vermögensschäden.
Hierunter verstehen sich finanzielle Schäden, die nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Ein Beispiel hierfür wäre die Fristversäumung eines Steuerberaters, durch welche der Mandant sein Recht auf eine Rückzahlung verliert. Zur Absicherung von sogenannten unechten Vermögensschäden kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung auf.
Kommt es zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer prüft die Assekuranz zunächst inwieweit diese gerechtfertigt sind.
Berechtigte Forderungen werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme reguliert. Sollten die eingereichten Ansprüche unberechtigt oder zu hoch sein, erfolgt eine Forderungsabwehr. Hierbei übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht sämtliche Kosten für Gerichte, Anwälte oder Sachverständige.
Die Vermögensschadenshaftpflicht versichert unter anderem:
Da sich die Risikoprofile in den unterschiedlichen Branchen stark voneinander unterscheiden, bieten viele Versicherer speziell auf Berufssparten zugeschnittene Policen an.
Je nach individuellen Anforderungen des Versicherungsnehmers, lässt sich der Versicherungsschutz anpassen, mit einer (1) Betriebshaftpflichtversicherung kombinieren und durch eine (2) Directors&Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) erweitern:
(1) Erweiterung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet es sich oft an, diese mit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu kombinieren. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt ausschließlich für Personen- und Sachschäden sowie die daraus resultierenden finanziellen Folgeschäden auf. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Schutz durch eine reine Vermögenshaftpflicht in vielen Fällen sinnvoll. Der Abschluss einer solchen Versicherung in Kombination ist oftmals deutlich günstiger als zwei getrennt abgeschlossene Policen.
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Die Directors&Officers-Versicherung schützt Führungskräfte und Manager vor den finanziellen Folgen einer Fehlentscheidung im Rahmen ihrer Tätigkeit. Hierunter fallen sowohl Ansprüche aus dem Innen- als auch dem Außenverhältnis. Sie fungiert zudem als passiver Rechtsschutz, denn sie reguliert berechtigte Forderungen und wehrt ungerechtfertigte Schadensforderungen ab. Bei Bedarf lässt sich die D&O-Versicherung jedoch auch ergänzend zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
Wie hoch die Versicherungsprämie letztlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Da der Gesetzgeber für manche Berufe, wie zum Beispiel den Steuerberater oder den Rechtsanwalt, eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro festsetzt, es für andere Berufe jedoch keine Vorgaben gibt, lässt sich hierzu keine pauschale Angabe machen. Viele Versicherungen bieten aus diesem Grund speziell auf die verschiedenen Branchen zugeschnittene Tarife an. Zunächst jedoch spielt die Höhe des potenziellen Schadens eine maßgebliche Rolle. Je höher der mögliche Schaden am Auftraggeber, umso höher die Versicherungsprämie.
Des weiteren ist auch die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung von Belang, da der Versicherungsbeitrag in der Regel sinkt, je höher die Selbstbeteiligung ausfällt.
Dabei wird zwischen einem fixen Selbstbehalt pro Schadenfall und einer prozentualen Selbstbeteiligung unterschieden. Wird eine Forderung erfolgreich abgewehrt, wird keine Selbstbeteiligung berechnet.
Ein weiterer Faktor ist die Rückwärtsversicherung.
Da es passieren kann, dass ein Schaden aus bereits vergangenem Verstoß beim Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt war, sollte bei Vertragsschluss eine sogenannte Rückwärtsversicherung vereinbart werden.
Auch die Größe des Unternehmens beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie.
Zusätzlich zum Selbstständigen ist grundsätzlich jede Person, die im Auftrag des Unternehmens handelt, durch die Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert. Unterläuft einem Beschäftigten des Unternehmens ein Fehler, der Dritten einen Vermögensschaden verursacht, ist dies somit ebenfalls durch die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt.
Der Architekt übersieht bei der Planung eines Bürogebäudes, dass unter diesem wichtige Glasfaserkabel verlaufen. Als der Fehler bemerkt wird, sind Teile des Baus bereits erstellt, die teilweise wieder abgerissen werden müssen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Architekten in Rechnung gestellt, welcher diese an seine Vermögensschadenhaftpflicht weitergibt.
Einem Eventplanner unterläuft bei der Bestellung des Programmheftes für eine Veranstaltung ein Fehler. Dies führt dazu, dass nicht genügend Exemplare vorliegen. Da es eilt, müssen die benötigten 5.000 Exemplare nochmals per Express gedruckt und zugestellt werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für die verursachten Mehrkosten auf.